Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil Bodenordnung › Erster Abschnitt Umlegung

§ 67 Umlegungskarte · Baugesetzbuch (BBauG)

Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.

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