§ 30 Beendigungsgründe · Bundesbeamtengesetz (BBG)
Das Beamtenverhältnis endet durch
- 1. Entlassung,
- 2. Verlust der Beamtenrechte,
- 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
- 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.