Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses › Unterabschnitt 1 Entlassung

§ 30 Beendigungsgründe · Bundesbeamtengesetz (BBG)

Das Beamtenverhältnis endet durch
  1. 1. Entlassung,
  2. 2. Verlust der Beamtenrechte,
  3. 3. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
  4. 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.

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