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BEEG
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BEEG | Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
39 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Elterngeld
§ 1
— Berechtigte
§ 2
— Höhe des Elterngeldes
§ 2a
— Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
§ 2b
— Bemessungszeitraum
§ 2c
— Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2d
— Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
§ 2e
— Abzüge für Steuern
§ 2f
— Abzüge für Sozialabgaben
§ 3
— Anrechnung von anderen Einnahmen
§ 4
— Bezugsdauer, Anspruchsumfang
§ 4a
— Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus
§ 4b
— Partnerschaftsbonus
§ 4c
— Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
§ 4d
— Weitere Berechtigte
Abschnitt 2 — Verfahren und Organisation
§ 5
— Zusammentreffen von Ansprüchen
§ 6
— Auszahlung
§ 7
— Antragstellung
§ 8
— Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
§ 9
— Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 10
— Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
§ 11
— Unterhaltspflichten
§ 12
— Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel
§ 13
— Rechtsweg
§ 14
— Bußgeldvorschriften
Abschnitt 3 — Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 15
— Anspruch auf Elternzeit
§ 16
— Inanspruchnahme der Elternzeit
§ 17
— Urlaub
§ 18
— Kündigungsschutz
§ 19
— Kündigung zum Ende der Elternzeit
§ 20
— Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
§ 21
— Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 4 — Statistik und Schlussvorschriften
§ 22
— Bundesstatistik
§ 23
— Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
§ 24
— Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
§ 24a
— Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
§ 25
— Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern
§ 26
— Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
§ 27
— Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 28
— Übergangsvorschrift