BEEG | Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

39 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Elterngeld

§ 1 — Berechtigte§ 2 — Höhe des Elterngeldes§ 2a — Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag§ 2b — Bemessungszeitraum§ 2c — Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit§ 2d — Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit§ 2e — Abzüge für Steuern§ 2f — Abzüge für Sozialabgaben§ 3 — Anrechnung von anderen Einnahmen§ 4 — Bezugsdauer, Anspruchsumfang§ 4a — Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus§ 4b — Partnerschaftsbonus§ 4c — Alleiniger Bezug durch einen Elternteil§ 4d — Weitere Berechtigte

Abschnitt 2 — Verfahren und Organisation

§ 5 — Zusammentreffen von Ansprüchen§ 6 — Auszahlung§ 7 — Antragstellung§ 8 — Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen§ 9 — Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers§ 10 — Verhältnis zu anderen Sozialleistungen§ 11 — Unterhaltspflichten§ 12 — Zuständigkeit; Bewirtschaftung der Mittel§ 13 — Rechtsweg§ 14 — Bußgeldvorschriften

Abschnitt 3 — Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15 — Anspruch auf Elternzeit§ 16 — Inanspruchnahme der Elternzeit§ 17 — Urlaub§ 18 — Kündigungsschutz§ 19 — Kündigung zum Ende der Elternzeit§ 20 — Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte§ 21 — Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 4 — Statistik und Schlussvorschriften

§ 22 — Bundesstatistik§ 23 — Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt§ 24 — Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt§ 24a — Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt§ 25 — Automatisierter Datenabruf bei den Standesämtern§ 26 — Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches§ 27 — Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie§ 28 — Übergangsvorschrift