§ 41 Umlageverbot · Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats