Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat › Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats

§ 41 Umlageverbot · Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

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