Abschnitt 2 Beurkundung von Willenserklärungen › Unterabschnitt 6 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen

§ 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift · Beurkundungsgesetz (BeurkG)

Über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen soll keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden.

Alle Vorschriften: BeurkG — Inhaltsübersicht