BeurkG | Beurkundungsgesetz

93 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Geltungsbereich§ 2 — Überschreiten des Amtsbezirks§ 3 — Verbot der Mitwirkung als Notar§ 4 — Ablehnung der Beurkundung§ 5 — Urkundensprache

Abschnitt 2 — Beurkundung von Willenserklärungen

Unterabschnitt 1 — Ausschließung des Notars

§ 6 — Ausschließungsgründe§ 7 — Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen

Unterabschnitt 2 — Niederschrift

§ 8 — Grundsatz§ 9 — Inhalt der Niederschrift§ 10 — Feststellung der Beteiligten§ 11 — Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit§ 12 — Nachweise für die Vertretungsberechtigung§ 13 — Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben§ 13a — Signieren einer elektronischen Niederschrift§ 13b — Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften§ 13c — Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht§ 14 — Eingeschränkte Vorlesungspflicht§ 15 — Versteigerungen§ 16 — Übersetzung der Niederschrift

Unterabschnitt 3 — Beurkundung mittels Videokommunikation

§ 16a — Zulässigkeit§ 16b — Aufnahme einer elektronischen Niederschrift§ 16c — Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation§ 16d — (weggefallen)§ 16e — Gemischte Beurkundung

Unterabschnitt 4 — Prüfungs- und Belehrungspflichten

§ 17 — Grundsatz§ 18 — Genehmigungserfordernisse§ 19 — Unbedenklichkeitsbescheinigung§ 20 — Gesetzliches Vorkaufsrecht§ 20a — Vorsorgevollmacht§ 21 — Grundbucheinsicht, Briefvorlage

Unterabschnitt 5 — Beteiligung behinderter Personen

§ 22 — Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte§ 23 — Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten§ 24 — Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist§ 25 — Schreibunfähige§ 26 — Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar

Unterabschnitt 6 — Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen

§ 27 — Begünstigte Personen§ 28 — Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit§ 29 — Zeugen, zweiter Notar§ 30 — Übergabe einer Schrift§ 31 — Ausschluss der elektronischen Niederschrift§ 32 — Sprachunkundige§ 33 — Besonderheiten beim Erbvertrag§ 34 — Verschließung, Verwahrung§ 34a — Mitteilungs- und Ablieferungspflichten§ 35 — Niederschrift ohne Unterschrift des Notars

Abschnitt 3 — Sonstige Beurkundungen

Unterabschnitt 1 — Niederschriften

§ 36 — Grundsatz§ 37 — Inhalt der Niederschrift§ 38 — Eide, eidesstattliche Versicherungen

Unterabschnitt 2 — Vermerke

§ 39 — Einfache Zeugnisse§ 39a — Einfache elektronische Zeugnisse§ 40 — Beglaubigung einer Unterschrift§ 40a — Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur§ 40b — Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift§ 41 — Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift§ 42 — Beglaubigung einer Abschrift§ 43 — Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde

Abschnitt 4 — Behandlung der Urkunden

§ 44 — Verbindung mit Schnur und Prägesiegel§ 44a — Änderungen in den Urkunden§ 44b — Nachtragsbeurkundung§ 45 — Urschrift§ 45a — Aushändigung der Urschrift§ 45b — Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden§ 46 — Ersetzung der Urschrift§ 47 — Ausfertigung§ 48 — Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung§ 49 — Form der Ausfertigung§ 50 — Übersetzungen§ 51 — Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht§ 52 — Vollstreckbare Ausfertigungen§ 53 — Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht§ 54 — Rechtsmittel

Abschnitt 5 — Verwahrung der Urkunden

§ 55 — Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden§ 56 — Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung

Abschnitt 6 — Verwahrung

§ 57 — Antrag auf Verwahrung§ 58 — Durchführung der Verwahrung§ 59 — Verordnungsermächtigung§ 59a — Verwahrungsverzeichnis§ 60 — Widerruf§ 61 — Absehen von Auszahlung§ 62 — Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten

Abschnitt 7 — Schlussvorschriften

Unterabschnitt 1 — Verhältnis zu anderen Gesetzen

§ 63 — Beseitigung von Doppelzuständigkeiten§ 64 — Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz§ 65 — Unberührt bleibendes Bundesrecht§ 66 — Unberührt bleibendes Landesrecht§ 67 — Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung§ 68 — Übertragung auf andere Stellen§ 69 — (weggefallen)§ 70 — Amtliche Beglaubigungen§ 71 — Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren§ 72 — Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts§ 73 — Bereits errichtete Urkunden§ 74 — Verweisungen

Unterabschnitt 2 — Übergangsvorschrift

§ 75 — Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs