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BeurkG | Beurkundungsgesetz
93 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Geltungsbereich
§ 2
— Überschreiten des Amtsbezirks
§ 3
— Verbot der Mitwirkung als Notar
§ 4
— Ablehnung der Beurkundung
§ 5
— Urkundensprache
Abschnitt 2 — Beurkundung von Willenserklärungen
Unterabschnitt 1 — Ausschließung des Notars
§ 6
— Ausschließungsgründe
§ 7
— Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen
Unterabschnitt 2 — Niederschrift
§ 8
— Grundsatz
§ 9
— Inhalt der Niederschrift
§ 10
— Feststellung der Beteiligten
§ 11
— Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 12
— Nachweise für die Vertretungsberechtigung
§ 13
— Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben
§ 13a
— Signieren einer elektronischen Niederschrift
§ 13b
— Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften
§ 13c
— Eingeschränkte Beifügungs- und Vorlesungspflicht
§ 14
— Eingeschränkte Vorlesungspflicht
§ 15
— Versteigerungen
§ 16
— Übersetzung der Niederschrift
Unterabschnitt 3 — Beurkundung mittels Videokommunikation
§ 16a
— Zulässigkeit
§ 16b
— Aufnahme einer elektronischen Niederschrift
§ 16c
— Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
§ 16d
— (weggefallen)
§ 16e
— Gemischte Beurkundung
Unterabschnitt 4 — Prüfungs- und Belehrungspflichten
§ 17
— Grundsatz
§ 18
— Genehmigungserfordernisse
§ 19
— Unbedenklichkeitsbescheinigung
§ 20
— Gesetzliches Vorkaufsrecht
§ 20a
— Vorsorgevollmacht
§ 21
— Grundbucheinsicht, Briefvorlage
Unterabschnitt 5 — Beteiligung behinderter Personen
§ 22
— Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
§ 23
— Besonderheiten bei hörbehinderten Beteiligten
§ 24
— Besonderheiten bei hör- und sprachbehinderten Beteiligten, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
§ 25
— Schreibunfähige
§ 26
— Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar
Unterabschnitt 6 — Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 27
— Begünstigte Personen
§ 28
— Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29
— Zeugen, zweiter Notar
§ 30
— Übergabe einer Schrift
§ 31
— Ausschluss der elektronischen Niederschrift
§ 32
— Sprachunkundige
§ 33
— Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34
— Verschließung, Verwahrung
§ 34a
— Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35
— Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Abschnitt 3 — Sonstige Beurkundungen
Unterabschnitt 1 — Niederschriften
§ 36
— Grundsatz
§ 37
— Inhalt der Niederschrift
§ 38
— Eide, eidesstattliche Versicherungen
Unterabschnitt 2 — Vermerke
§ 39
— Einfache Zeugnisse
§ 39a
— Einfache elektronische Zeugnisse
§ 40
— Beglaubigung einer Unterschrift
§ 40a
— Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
§ 40b
— Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift
§ 41
— Beglaubigung der Zeichnung einer Namensunterschrift
§ 42
— Beglaubigung einer Abschrift
§ 43
— Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde
Abschnitt 4 — Behandlung der Urkunden
§ 44
— Verbindung mit Schnur und Prägesiegel
§ 44a
— Änderungen in den Urkunden
§ 44b
— Nachtragsbeurkundung
§ 45
— Urschrift
§ 45a
— Aushändigung der Urschrift
§ 45b
— Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden
§ 46
— Ersetzung der Urschrift
§ 47
— Ausfertigung
§ 48
— Zuständigkeit für die Erteilung der Ausfertigung
§ 49
— Form der Ausfertigung
§ 50
— Übersetzungen
§ 51
— Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht
§ 52
— Vollstreckbare Ausfertigungen
§ 53
— Einreichung beim Grundbuchamt oder Registergericht
§ 54
— Rechtsmittel
Abschnitt 5 — Verwahrung der Urkunden
§ 55
— Verzeichnis und Verwahrung der Urkunden
§ 56
— Übertragung der Papierdokumente in die elektronische Form; Einstellung der elektronischen Dokumente in die elektronische Urkundensammlung
Abschnitt 6 — Verwahrung
§ 57
— Antrag auf Verwahrung
§ 58
— Durchführung der Verwahrung
§ 59
— Verordnungsermächtigung
§ 59a
— Verwahrungsverzeichnis
§ 60
— Widerruf
§ 61
— Absehen von Auszahlung
§ 62
— Verwahrung von Wertpapieren und Kostbarkeiten
Abschnitt 7 — Schlussvorschriften
Unterabschnitt 1 — Verhältnis zu anderen Gesetzen
§ 63
— Beseitigung von Doppelzuständigkeiten
§ 64
— Beurkundungen nach dem Personenstandsgesetz
§ 65
— Unberührt bleibendes Bundesrecht
§ 66
— Unberührt bleibendes Landesrecht
§ 67
— Zuständigkeit der Amtsgerichte; Zustellung
§ 68
— Übertragung auf andere Stellen
§ 69
— (weggefallen)
§ 70
— Amtliche Beglaubigungen
§ 71
— Eidesstattliche Versicherungen in Verwaltungsverfahren
§ 72
— Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
§ 73
— Bereits errichtete Urkunden
§ 74
— Verweisungen
Unterabschnitt 2 — Übergangsvorschrift
§ 75
— Übergangsvorschrift zur Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs