Buch 1 Allgemeiner Teil › Abschnitt 1 Personen › Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

Alle Vorschriften: BGB — Inhaltsübersicht