§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Buch 1 Allgemeiner Teil › Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte › Titel 1 Geschäftsfähigkeit