§ 1956 Anfechtung der Fristversäumung · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 1 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts