§ 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben