§ 1987 Vergütung des Nachlassverwalters · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben