Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben

§ 1987 Vergütung des Nachlassverwalters · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.

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