Buch 5 Erbrecht › Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben › Titel 2 Haftung des Erben für die
Nachlassverbindlichkeiten › Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1989
Erschöpfungseinrede des Erben · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so findet auf die Haftung des Erben die Vorschrift des § 1973 entsprechende Anwendung.