Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1 Kauf, Tausch › Untertitel 2 Besondere Arten des Kaufs › Kapitel 3 Vorkauf

§ 471 Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz · Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt.

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