Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen › Vierter Abschnitt Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
§ 31g
(weggefallen) · Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)