BImSchG | Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
127 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Zweck des Gesetzes§ 2 — Geltungsbereich§ 3 — BegriffsbestimmungenZweiter Teil — Errichtung und Betrieb von Anlagen
Erster Abschnitt — Genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 4 — Genehmigung§ 5 — Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 6 — Genehmigungsvoraussetzungen§ 7 — Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen§ 8 — Teilgenehmigung§ 8a — Zulassung vorzeitigen Beginns§ 9 — Vorbescheid§ 10 — Genehmigungsverfahren§ 10a — Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018/2001§ 11 — Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid§ 12 — Nebenbestimmungen zur Genehmigung§ 13 — Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen§ 14 — Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen§ 14a — Vereinfachte Klageerhebung§ 15 — Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16 — Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16a — Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 16b — Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien§ 16c — Sondervorschriften für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben§ 17 — Nachträgliche Anordnungen§ 18 — Erlöschen der Genehmigung§ 19 — Vereinfachtes Verfahren§ 20 — Untersagung, Stilllegung und Beseitigung§ 21 — Widerruf der GenehmigungZweiter Abschnitt — Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 22 — Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23 — Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen§ 23a — Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind§ 23b — Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren§ 23c — Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz§ 24 — Anordnungen im Einzelfall§ 25 — Untersagung§ 25a — Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sindDritter Abschnitt — Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
§ 26 — Messungen aus besonderem Anlass§ 27 — Emissionserklärung§ 28 — Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen§ 29 — Kontinuierliche Messungen§ 29a — Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen§ 29b — Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen§ 30 — Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen§ 31 — Auskunftspflichten des BetreibersVierter Abschnitt — Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
§ 31a — Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31b — Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU§ 31c — Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31d — Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193§ 31e — (weggefallen)§ 31f — (weggefallen)§ 31g — (weggefallen)§ 31h — (weggefallen)§ 31i — (weggefallen)§ 31j — (weggefallen)§ 31k — (weggefallen)§ 31l — Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31kDritter Teil — Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Erster Abschnitt — Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 32 — Beschaffenheit von Anlagen; Verordnungsermächtigung§ 33 — Bauartzulassung; Verordnungsermächtigung§ 34 — Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Verordnungsermächtigung§ 35 — Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen; Verordnungsermächtigung§ 36 — Ausfuhr§ 37 — Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union; VerordnungsermächtigungZweiter Abschnitt — Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
§ 37a — Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen§ 37b — Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen§ 37c — Mitteilungs- und Abgabepflichten§ 37d — Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen§ 37e — Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung§ 37f — Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse§ 37g — Bericht der Bundesregierung§ 37h — Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung§ 37i — Eintragung in die Unionsdatenbank§ 37j — Flugkraftstoffanbieter§ 37k — Überwachung von Flugkraftstoffanbietern§ 37l — Abgabepflicht bei Flugkraftstoffen; Bericht§ 37m — Zuständige Stelle; Verordnungsermächtigung§ 37n — Zahlungen und Konformitätsnachweise nach der Verordnung (EU) 2023/1805; Zuständigkeit des UmweltbundesamtesVierter Teil — Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
§ 38 — Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen§ 39 — Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union§ 40 — Verkehrsbeschränkungen§ 41 — Straßen und Schienenwege§ 42 — Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen§ 43 — Rechtsverordnung der BundesregierungFünfter Teil — Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung
§ 44 — Überwachung der Luftqualität§ 45 — Verbesserung der Luftqualität§ 46 — Emissionskataster§ 46a — Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 47 — Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, LandesverordnungenSechster Teil — Lärmminderungsplanung
§ 47a — Anwendungsbereich des Sechsten Teils§ 47b — Begriffsbestimmungen§ 47c — Lärmkarten§ 47d — Lärmaktionspläne§ 47e — Zuständige Behörden§ 47f — RechtsverordnungenSiebenter Teil — Gemeinsame Vorschriften
§ 48 — Verwaltungsvorschriften§ 48a — Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte§ 48b — Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen§ 49 — Schutz bestimmter Gebiete§ 50 — Planung§ 51 — Anhörung beteiligter Kreise§ 51a — Kommission für Anlagensicherheit§ 51b — Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit§ 52 — Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten§ 52a — Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie§ 52b — Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation§ 53 — Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz§ 54 — Aufgaben§ 55 — Pflichten des Betreibers§ 56 — Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers§ 57 — Vortragsrecht§ 58 — Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz§ 58a — Bestellung eines Störfallbeauftragten§ 58b — Aufgaben des Störfallbeauftragten§ 58c — Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten§ 58d — Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz§ 58e — Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte§ 59 — Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung§ 60 — Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung§ 61 — Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 62 — Ordnungswidrigkeiten§ 62a — Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405§ 63 — Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung§ 64 — Datenübermittlung§ 65 — (weggefallen)Achter Teil — Schlussvorschriften
§ 66 — Fortgeltung von Vorschriften§ 67 — Übergangsvorschrift§ 67a — Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 68 — (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)§ 73 — Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren