§ 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren › Zweiter Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug › Zweiter Unterabschnitt Einleitung des Verfahrens