Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren › Zweiter Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug › Zweiter Unterabschnitt Einleitung des Verfahrens

§ 121 Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.

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