BRAO | Bundesrechtsanwaltsordnung

274 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Der Rechtsanwalt

§ 1 — Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege§ 2 — Beruf des Rechtsanwalts§ 3 — Recht zur Beratung und Vertretung

Zweiter Teil — Zulassung und allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt — Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

§ 4 — Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts§ 5 — (weggefallen)§ 6 — Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft§ 7 — Versagung der Zulassung§ 8 — (weggefallen)§ 9 — (weggefallen)§ 10 — Aussetzung des Zulassungsverfahrens§ 11 — (weggefallen)§ 12 — Zulassung§ 12a — Vereidigung§ 13 — Erlöschen der Zulassung§ 14 — Rücknahme und Widerruf der Zulassung§ 15 — Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung§ 16 — (weggefallen)§ 17 — Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Zweiter Abschnitt — Kanzlei und Rechtsanwaltsverzeichnis

§ 18 — (weggefallen)§ 19 — (weggefallen)§ 22 — (weggefallen)§ 23 — (weggefallen)§ 24 — (weggefallen)§ 25 — (weggefallen)§ 27 — Kanzlei§ 28 — (weggefallen)§ 29 — Befreiung von der Kanzleipflicht§ 29a — Kanzleien in anderen Staaten§ 30 — Zustellungsbevollmächtigter§ 31 — Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer§ 31a — Besonderes elektronisches Anwaltspostfach§ 31b — Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Berufsausübungsgesellschaften§ 31c — Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis§ 31d — Verordnungsermächtigung

Dritter Abschnitt — Verwaltungsverfahren

§ 32 — Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze§ 33 — Sachliche und örtliche Zuständigkeit§ 34 — Zustellung§ 35 — Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren§ 36 — Ermittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten§ 37 — Ersetzung der Schriftform§ 38 — (weggefallen)

Dritter Teil — Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte

Erster Abschnitt — Allgemeines

§ 43 — Allgemeine Berufspflicht§ 43a — Grundpflichten§ 43b — Werbung§ 43c — Fachanwaltschaft§ 43d — Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen§ 43e — Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 43f — Kenntnisse im Berufsrecht§ 44 — Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags§ 45 — Tätigkeitsverbote bei nichtanwaltlicher Vorbefassung§ 46 — Angestellte Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte§ 46a — Zulassung als Syndikusrechtsanwalt§ 46b — Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt§ 46c — Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte§ 47 — Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst§ 48 — Pflicht zur Übernahme der Prozessvertretung§ 49 — Pflichtverteidigung und Beistandsleistung§ 49a — Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe§ 49b — Vergütung§ 49c — Einreichung von Schutzschriften§ 50 — Handakten§ 51 — Berufshaftpflichtversicherung§ 52 — Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 53 — Bestellung einer Vertretung§ 54 — Befugnisse der Vertretung§ 55 — Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei§ 56 — Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer§ 57 — Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten§ 58 — Mitgliederakten§ 59 — Ausbildung von Referendaren§ 59a — Satzungskompetenz

Zweiter Abschnitt — Berufliche Zusammenarbeit

§ 59b — Berufsausübungsgesellschaften§ 59c — Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe§ 59d — Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit§ 59e — Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft§ 59f — Zulassung§ 59g — Zulassungsverfahren; Anzeigepflicht§ 59h — Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler§ 59i — Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften§ 59j — Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane§ 59k — Rechtsdienstleistungsbefugnis§ 59l — Vertretung vor Gerichten und Behörden§ 59m — Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft§ 59n — Berufshaftpflichtversicherung§ 59o — Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung§ 59p — Rechtsanwaltsgesellschaft§ 59q — Bürogemeinschaft

Vierter Teil — Die Rechtsanwaltskammern

Erster Abschnitt — Allgemeines

§ 60 — Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer§ 61 — (weggefallen)§ 62 — Stellung der Rechtsanwaltskammer

Zweiter Abschnitt — Organe der Rechtsanwaltskammer

Erster Unterabschnitt — Vorstand

§ 63 — Zusammensetzung des Vorstandes§ 64 — Wahlen zum Vorstand§ 65 — Voraussetzungen der Wählbarkeit§ 66 — Verlust der Wählbarkeit§ 67 — Recht zur Ablehnung der Wahl§ 68 — Wahlperiode§ 69 — Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes§ 70 — Sitzungen des Vorstandes§ 71 — Beschlussfähigkeit des Vorstandes§ 72 — Beschlüsse des Vorstandes§ 73 — Aufgaben des Vorstandes§ 73a — Einheitliche Stelle§ 73b — Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten§ 74 — Rügerecht des Vorstandes§ 74a — Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 75 — Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes§ 76 — Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 77 — Abteilungen des Vorstandes

Zweiter Unterabschnitt — Präsidium

§ 78 — Zusammensetzung und Wahl des Präsidiums§ 79 — Aufgaben des Präsidiums§ 80 — Aufgaben des Präsidenten§ 81 — Berichte über die Tätigkeit der Kammer und über Wahlergebnisse§ 82 — Aufgaben des Schriftführers§ 83 — Aufgaben des Schatzmeisters§ 84 — Einziehung rückständiger Beiträge

Dritter Unterabschnitt — Kammerversammlung

§ 85 — Einberufung der Kammerversammlung§ 86 — Einladung und Einberufungsfrist§ 86a — Durchführung der Kammerversammlung§ 87 — Ankündigung der Tagesordnung§ 88 — Wahlen und Beschlüsse der Kammerversammlung§ 89 — Aufgaben der Kammerversammlung§ 90 — (weggefallen)

Fünfter Teil — Gerichte in Anwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

Erster Abschnitt — Das Anwaltsgericht

§ 92 — Bildung des Anwaltsgerichts§ 93 — Besetzung des Anwaltsgerichts§ 94 — Ernennung der Mitglieder des Anwaltsgerichts§ 95 — Rechtsstellung der Mitglieder des Anwaltsgerichts§ 96 — Besetzung der Kammern des Anwaltsgerichts§ 97 — Geschäftsverteilung§ 98 — Geschäftsstelle und Geschäftsordnung§ 99 — Amts- und Rechtshilfe

Zweiter Abschnitt — Der Anwaltsgerichtshof

§ 100 — Bildung des Anwaltsgerichtshofes§ 101 — Besetzung des Anwaltsgerichtshofes§ 102 — Bestellung von Berufsrichtern zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes§ 103 — Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtshofes§ 104 — Besetzung der Senate des Anwaltsgerichtshofes§ 105 — Geschäftsverteilung und Geschäftsordnung

Dritter Abschnitt — Der Bundesgerichtshof in Anwaltssachen

§ 106 — Besetzung des Senats für Anwaltssachen§ 107 — Rechtsanwälte als Beisitzer§ 108 — Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung§ 109 — Beendigung des Amtes als Beisitzer§ 110 — Stellung der Rechtsanwälte als Beisitzer und Pflicht zur Verschwiegenheit§ 111 — Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen§ 112 — Entschädigung der anwaltlichen Beisitzer

Vierter Abschnitt — Gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 112a — Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit§ 112b — Örtliche Zuständigkeit§ 112c — Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung§ 112d — Klagegegner und Vertretung§ 112e — Berufung§ 112f — Klagen gegen Wahlen und Beschlüsse§ 112g — Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 112h — Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise

Sechster Teil — Anwaltsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen

§ 113 — Ahndung einer Pflichtverletzung§ 113a — Leitungspersonen§ 113b — Rechtsnachfolger§ 114 — Anwaltsgerichtliche Maßnahmen§ 114a — Wirkungen des Vertretungsverbots und Zuwiderhandlungen§ 115 — Verjährung von Pflichtverletzungen§ 115a — Rüge und anwaltsgerichtliche Maßnahme§ 115b — Anderweitige Ahndung

Siebenter Teil — Anwaltsgerichtliches Verfahren

Erster Abschnitt — Allgemeines

Erster Unterabschnitt — Allgemeine Verfahrensregeln

§ 116 — Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren§ 117 — Keine Verhaftung des Rechtsanwalts§ 117a — Verteidigung§ 117b — Akteneinsicht§ 118 — Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 118a — Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen§ 118b — Aussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens

Zweiter Unterabschnitt — Anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften

§ 118c — Anwaltsgerichtliche Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften§ 118d — Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften§ 118e — Besonderer Vertreter§ 118f — Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern§ 118g — Vernehmung des gesetzlichen Vertreters

Zweiter Abschnitt — Verfahren im ersten Rechtszug

Erster Unterabschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 119 — Zuständigkeit§ 120 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft

Zweiter Unterabschnitt — Einleitung des Verfahrens

§ 121 — Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 122 — Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens§ 123 — Antrag des Rechtsanwalts auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 124 — (weggefallen)§ 130 — Inhalt der Anschuldigungsschrift§ 131 — Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Anwaltsgericht§ 132 — Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses§ 133 — Zustellung des Eröffnungsbeschlusses

Dritter Unterabschnitt — Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht

§ 134 — Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Rechtsanwaltskammer§ 135 — (weggefallen)§ 136 — (weggefallen)§ 137 — Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter§ 138 — Verlesen von Protokollen§ 139 — Entscheidung des Anwaltsgerichts§ 140 — Protokollführer§ 141 — Ausfertigung der Entscheidungen

Dritter Abschnitt — Rechtsmittel

Erster Unterabschnitt — Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts

§ 142 — Beschwerde§ 143 — Berufung§ 144 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof

Zweiter Unterabschnitt — Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes

§ 145 — Revision§ 146 — Einlegung der Revision und Verfahren§ 147 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Vierter Abschnitt — Sicherung von Beweisen

§ 148 — Anordnung der Beweissicherung§ 149 — Verfahren

Fünfter Abschnitt — Berufs- und Vertretungsverbot als vorläufige Maßnahme

§ 150 — Voraussetzung für das Verbot§ 150a — Verfahren zur Erzwingung des Antrags der Staatsanwaltschaft§ 151 — Mündliche Verhandlung§ 152 — Abstimmung über das Verbot§ 153 — Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung§ 154 — Zustellung des Beschlusses§ 155 — Wirkungen des Verbots§ 156 — Zuwiderhandlungen gegen das Verbot§ 157 — Beschwerde§ 158 — Außerkrafttreten des Verbots§ 159 — Aufhebung des Verbots§ 159a — Dreimonatsfrist§ 159b — Prüfung der Fortdauer des Verbots§ 160 — Mitteilung des Verbots§ 161 — Bestellung einer Vertretung§ 161a — Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot

Achter Teil — Die Rechtsanwaltschaft bei dem Bundesgerichtshof

Erster Abschnitt — Allgemeines

§ 162 — Entsprechende Anwendung von Vorschriften§ 163 — Sachliche Zuständigkeit

Zweiter Abschnitt — Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof

§ 164 — Besondere Voraussetzung für die Zulassung§ 165 — Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof§ 166 — Vorschlagslisten für die Wahl§ 167 — Prüfung des Wahlausschusses§ 167a — Akteneinsicht§ 168 — Entscheidung des Wahlausschusses§ 169 — Mitteilung des Wahlergebnisses§ 170 — Entscheidung über den Antrag auf Zulassung§ 171 — (weggefallen)

Dritter Abschnitt — Besondere Rechte und Pflichten und berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

Erster Unterabschnitt — Besondere Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

§ 172 — Beschränkung des Auftretens vor anderen Gerichten§ 172a — Kanzlei§ 173 — Bestellung einer Vertretung und eines Abwicklers der Kanzlei

Zweiter Unterabschnitt — Berufliche Zusammenarbeit der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof

§ 173a — Berufsausübungsgesellschaften von Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof

Vierter Abschnitt — Die Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof

§ 174 — Zusammensetzung und Vorstand

Neunter Teil — Die Bundesrechtsanwaltskammer

Erster Abschnitt — Allgemeines

§ 175 — Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer§ 176 — Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer§ 177 — Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer§ 178 — Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer

Zweiter Abschnitt — Organe der Bundesrechtsanwaltskammer

Erster Unterabschnitt — Präsidium

§ 179 — Zusammensetzung des Präsidiums§ 180 — Wahlen zum Präsidium§ 181 — Recht zur Ablehnung der Wahl§ 182 — Wahlperiode und vorzeitiges Ausscheiden§ 183 — Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums§ 184 — Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 185 — Aufgaben des Präsidenten§ 186 — Aufgaben des Schatzmeisters

Zweiter Unterabschnitt — Hauptversammlung

§ 187 — Versammlung der Mitglieder§ 188 — Vertretung der Rechtsanwaltskammern in der Hauptversammlung§ 189 — Einberufung der Hauptversammlung§ 190 — Beschlüsse der Hauptversammlung§ 191 — (weggefallen)

Dritter Unterabschnitt — Satzungsversammlung

§ 191a — Einrichtung und Aufgabe§ 191b — Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung§ 191c — Einberufung und Stimmrecht§ 191d — Leitung der Versammlung und Beschlussfassung§ 191e — Prüfung von Beschlüssen durch die Aufsichtsbehörde

Dritter Abschnitt — Schlichtung

§ 191f — Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Zehnter Teil — Kosten in Anwaltssachen

Erster Abschnitt — Kosten in Verwaltungsverfahren der Rechtsanwaltskammern

§ 192 — Erhebung von Gebühren und Auslagen

Zweiter Abschnitt — Kosten in gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen

§ 193 — Gerichtskosten§ 194 — Streitwert

Dritter Abschnitt — Kosten im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung

§ 195 — Gerichtskosten§ 196 — Kosten bei Anträgen auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens§ 197 — Kostenpflicht des Verurteilten§ 197a — Kostenpflicht im Verfahren bei Anträgen auf anwaltsgerichtliche Entscheidung§ 198 — Haftung der Rechtsanwaltskammer§ 199 — Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht§ 200 — (weggefallen)

Elfter Teil — Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen und Kosten sowie Tilgung

§ 204 — Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen§ 205 — Beitreibung der Kosten§ 205a — Tilgung

Zwölfter Teil — Ausländische Rechtsanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften

§ 206 — Ausländische Rechtsanwaltsberufe; Verordnungsermächtigung§ 207 — Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf§ 207a — Ausländische Berufsausübungsgesellschaften

Dreizehnter Teil — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 208 — Landesrechtliche Beschränkungen der Parteivertretung und Beistandschaft§ 209 — Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz§ 209a — Zulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften§ 210 — Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern§ 211 — Befreiung von der Voraussetzung der Befähigung zum Richteramt§ 212 — Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft