§ 147 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren › Dritter Abschnitt Rechtsmittel › Zweiter Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes