Neunter Teil Die Bundesrechtsanwaltskammer › Erster Abschnitt Allgemeines

§ 175 Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
(2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.

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