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BtMG | Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Abschnitt — Begriffsbestimmungen
§ 1
— Betäubungsmittel
§ 2
— Sonstige Begriffe
Zweiter Abschnitt — Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
§ 3
— Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
§ 4
— Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
§ 5
— Versagung der Erlaubnis
§ 6
— Sachkenntnis
§ 7
— Antrag
§ 8
— Entscheidung
§ 9
— Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
§ 10
— Rücknahme und Widerruf
§ 10a
— Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
§ 10b
— Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
Dritter Abschnitt — Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
§ 11
— Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
§ 12
— Abgabe und Erwerb
§ 13
— Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
§ 14
— Kennzeichnung und Werbung
§ 15
— Sicherungsmaßnahmen
§ 16
— Vernichtung
§ 17
— Aufzeichnungen
§ 18
— Meldungen
Vierter Abschnitt — Überwachung
§ 19
— Durchführende Behörde
§ 20
— Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
§ 21
— Mitwirkung anderer Behörden
§ 22
— Überwachungsmaßnahmen
§ 23
— Probenahme
§ 24
— Duldungs- und Mitwirkungspflicht
§ 25
— (weggefallen)
Fünfter Abschnitt — Vorschriften für Behörden
§ 26
— Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
§ 27
— Meldungen und Auskünfte
§ 28
— Jahresbericht an die Vereinten Nationen
Sechster Abschnitt — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 29
— Straftaten
§ 29a
— Straftaten
§ 30
— Straftaten
§ 30a
— Straftaten
§ 30b
— Straftaten
§ 31
— Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31a
— Absehen von der Verfolgung
§ 32
— Ordnungswidrigkeiten
§ 33
— Einziehung
§ 34
— Führungsaufsicht
Siebenter Abschnitt — Betäubungsmittelabhängige Straftäter
§ 35
— Zurückstellung der Strafvollstreckung
§ 36
— Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
§ 37
— Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
§ 38
— Jugendliche und Heranwachsende
Achter Abschnitt — Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 39
— Übergangsregelung
§ 39a
— Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
§ 41