BtMG | Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Abschnitt — Begriffsbestimmungen

§ 1 — Betäubungsmittel§ 2 — Sonstige Begriffe

Zweiter Abschnitt — Erlaubnis und Erlaubnisverfahren

§ 3 — Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln§ 4 — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht§ 5 — Versagung der Erlaubnis§ 6 — Sachkenntnis§ 7 — Antrag§ 8 — Entscheidung§ 9 — Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen§ 10 — Rücknahme und Widerruf§ 10a — Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen§ 10b — Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen

Dritter Abschnitt — Pflichten im Betäubungsmittelverkehr

§ 11 — Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr§ 12 — Abgabe und Erwerb§ 13 — Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung§ 14 — Kennzeichnung und Werbung§ 15 — Sicherungsmaßnahmen§ 16 — Vernichtung§ 17 — Aufzeichnungen§ 18 — Meldungen

Vierter Abschnitt — Überwachung

§ 19 — Durchführende Behörde§ 20 — Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall§ 21 — Mitwirkung anderer Behörden§ 22 — Überwachungsmaßnahmen§ 23 — Probenahme§ 24 — Duldungs- und Mitwirkungspflicht§ 25 — (weggefallen)

Fünfter Abschnitt — Vorschriften für Behörden

§ 26 — Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz§ 27 — Meldungen und Auskünfte§ 28 — Jahresbericht an die Vereinten Nationen

Sechster Abschnitt — Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 29 — Straftaten§ 29a — Straftaten§ 30 — Straftaten§ 30a — Straftaten§ 30b — Straftaten§ 31 — Strafmilderung oder Absehen von Strafe§ 31a — Absehen von der Verfolgung§ 32 — Ordnungswidrigkeiten§ 33 — Einziehung§ 34 — Führungsaufsicht

Siebenter Abschnitt — Betäubungsmittelabhängige Straftäter

§ 35 — Zurückstellung der Strafvollstreckung§ 36 — Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung§ 37 — Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage§ 38 — Jugendliche und Heranwachsende

Achter Abschnitt — Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 39 — Übergangsregelung§ 39a — Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften§ 41