III. Teil Einzelne Verfahrensarten › Siebzehnter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a

§ 96b · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)

Dem Bundeswahlausschuss ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Alle Vorschriften: BVerfGG — Inhaltsübersicht