Zweiter Teil Das Zentralregister › Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers

§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes · Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

Ist eine Verurteilung im Falle des § 32 Abs. 4 in ein Führungszeugnis aufzunehmen, so ist dies in das Register einzutragen.

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