BZRG | Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

90 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Registerbehörde

§ 1 — Bundeszentralregister§ 2 — (weggefallen)

Zweiter Teil — Das Zentralregister

Erster Abschnitt — Inhalt und Führung des Registers

§ 3 — Inhalt des Registers§ 4 — Verurteilungen§ 5 — Inhalt der Eintragung§ 6 — Gesamtstrafe und Einheitsstrafe§ 7 — Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung§ 8 — (weggefallen)§ 9 — (weggefallen)§ 10 — Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten§ 11 — Schuldunfähigkeit§ 12 — Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht§ 13 — Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht§ 14 — Gnadenerweise und Amnestien§ 15 — Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs§ 16 — Wiederaufnahme des Verfahrens§ 17 — Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen§ 18 — Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes§ 19 — Aufhebung von Entscheidungen§ 20 — Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke§ 20a — Änderung von Personendaten§ 20b — Identifizierungsverfahren§ 21 — Automatisiertes Auskunftsverfahren§ 21a — Protokollierungen§ 22 — Hinweispflicht der Registerbehörde§ 23 — Hinweis auf Gesamtstrafenbildung§ 24 — Entfernung von Eintragungen§ 25 — Anordnung der Entfernung§ 26 — Zu Unrecht entfernte Eintragungen

Zweiter Abschnitt — Suchvermerke

§ 27 — Speicherung§ 28 — Behandlung§ 29 — Erledigung

Dritter Abschnitt — Auskunft aus dem Register

1. — Führungszeugnis

§ 30 — Antrag§ 30a — Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis§ 30b — Europäisches Führungszeugnis§ 30c — Elektronische Antragstellung§ 31 — Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden§ 32 — Inhalt des Führungszeugnisses§ 33 — Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf§ 34 — Länge der Frist§ 35 — Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen§ 36 — Beginn der Frist§ 37 — Ablaufhemmung§ 38 — Mehrere Verurteilungen§ 39 — Anordnung der Nichtaufnahme§ 40 — Nachträgliche Eintragung

2. — Unbeschränkte Auskunft aus dem Register

§ 41 — Umfang der Auskunft§ 42 — Auskunft an die betroffene Person§ 42a — Auskunft für wissenschaftliche Zwecke§ 42b — Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften§ 43 — Weiterleitung von Auskünften

3. — Auskünfte an Behörden

§ 43a — Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen§ 44 — Vertrauliche Behandlung der Auskünfte

4. — Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes

§ 44a — Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes

Vierter Abschnitt — Tilgung

§ 45 — Tilgung nach Fristablauf§ 46 — Länge der Tilgungsfrist§ 47 — Feststellung der Frist und Ablaufhemmung§ 48 — Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung§ 49 — Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen§ 50 — Zu Unrecht getilgte Eintragungen

Fünfter Abschnitt — Rechtswirkungen der Tilgung

§ 51 — Verwertungsverbot§ 52 — Ausnahmen

Sechster Abschnitt — Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten

§ 53 — Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

Siebter Abschnitt — Internationaler Austausch von Registerinformationen

§ 53a — Grenzen der internationalen Zusammenarbeit§ 54 — Eintragungen in das Register§ 55 — Verfahren bei der Eintragung§ 56 — Behandlung von Eintragungen§ 56a — (weggefallen)§ 56b — Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 57 — Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen§ 57a — Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 57b — Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat§ 58 — Berücksichtigung von Verurteilungen

Achter Abschnitt — Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818

§ 58a — Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN§ 58b — Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt§ 58c — Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN§ 58d — Kennzeichnung eines Datensatzes

Dritter Teil — Das Erziehungsregister

§ 59 — Führung des Erziehungsregisters§ 60 — Eintragungen in das Erziehungsregister§ 61 — Auskunft aus dem Erziehungsregister§ 62 — Suchvermerke§ 63 — Entfernung von Eintragungen§ 64 — Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person

Vierter Teil — Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik

§ 64a — Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik§ 64b — Eintragungen und Eintragungsunterlagen

Fünfter Teil — Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 65 — Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister§ 66 — Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen§ 67 — Eintragungen in der Erziehungskartei§ 68 — Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften§ 69 — Übergangsvorschriften