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BZRG | Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
90 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Registerbehörde
§ 1
— Bundeszentralregister
§ 2
— (weggefallen)
Zweiter Teil — Das Zentralregister
Erster Abschnitt — Inhalt und Führung des Registers
§ 3
— Inhalt des Registers
§ 4
— Verurteilungen
§ 5
— Inhalt der Eintragung
§ 6
— Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 7
— Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 8
— (weggefallen)
§ 9
— (weggefallen)
§ 10
— Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§ 11
— Schuldunfähigkeit
§ 12
— Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§ 13
— Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§ 14
— Gnadenerweise und Amnestien
§ 15
— Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 16
— Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 17
— Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 18
— Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§ 19
— Aufhebung von Entscheidungen
§ 20
— Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§ 20a
— Änderung von Personendaten
§ 20b
— Identifizierungsverfahren
§ 21
— Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 21a
— Protokollierungen
§ 22
— Hinweispflicht der Registerbehörde
§ 23
— Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§ 24
— Entfernung von Eintragungen
§ 25
— Anordnung der Entfernung
§ 26
— Zu Unrecht entfernte Eintragungen
Zweiter Abschnitt — Suchvermerke
§ 27
— Speicherung
§ 28
— Behandlung
§ 29
— Erledigung
Dritter Abschnitt — Auskunft aus dem Register
1. — Führungszeugnis
§ 30
— Antrag
§ 30a
— Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
§ 30b
— Europäisches Führungszeugnis
§ 30c
— Elektronische Antragstellung
§ 31
— Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
§ 32
— Inhalt des Führungszeugnisses
§ 33
— Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
§ 34
— Länge der Frist
§ 35
— Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
§ 36
— Beginn der Frist
§ 37
— Ablaufhemmung
§ 38
— Mehrere Verurteilungen
§ 39
— Anordnung der Nichtaufnahme
§ 40
— Nachträgliche Eintragung
2. — Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
§ 41
— Umfang der Auskunft
§ 42
— Auskunft an die betroffene Person
§ 42a
— Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
§ 42b
— Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 43
— Weiterleitung von Auskünften
3. — Auskünfte an Behörden
§ 43a
— Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 44
— Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
4. — Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
§ 44a
— Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes
Vierter Abschnitt — Tilgung
§ 45
— Tilgung nach Fristablauf
§ 46
— Länge der Tilgungsfrist
§ 47
— Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§ 48
— Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§ 49
— Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§ 50
— Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Fünfter Abschnitt — Rechtswirkungen der Tilgung
§ 51
— Verwertungsverbot
§ 52
— Ausnahmen
Sechster Abschnitt — Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
§ 53
— Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
Siebter Abschnitt — Internationaler Austausch von Registerinformationen
§ 53a
— Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
§ 54
— Eintragungen in das Register
§ 55
— Verfahren bei der Eintragung
§ 56
— Behandlung von Eintragungen
§ 56a
— (weggefallen)
§ 56b
— Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57
— Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
§ 57a
— Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 57b
— Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
§ 58
— Berücksichtigung von Verurteilungen
Achter Abschnitt — Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
§ 58a
— Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
§ 58b
— Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
§ 58c
— Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
§ 58d
— Kennzeichnung eines Datensatzes
Dritter Teil — Das Erziehungsregister
§ 59
— Führung des Erziehungsregisters
§ 60
— Eintragungen in das Erziehungsregister
§ 61
— Auskunft aus dem Erziehungsregister
§ 62
— Suchvermerke
§ 63
— Entfernung von Eintragungen
§ 64
— Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
Vierter Teil — Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64a
— Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
§ 64b
— Eintragungen und Eintragungsunterlagen
Fünfter Teil — Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 65
— Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
§ 66
— Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
§ 67
— Eintragungen in der Erziehungskartei
§ 68
— Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 69
— Übergangsvorschriften