Zweiter Teil Das Zentralregister › Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers

§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe · Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

Wird aus mehreren Einzelstrafen nachträglich eine Gesamtstrafe gebildet oder eine einheitliche Jugendstrafe festgesetzt, so ist auch diese in das Register einzutragen.

Alle Vorschriften: BZRG — Inhaltsübersicht