Dritter Teil Das Erziehungsregister

§ 62 Suchvermerke · Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG)

Im Erziehungsregister können Suchvermerke unter den Voraussetzungen des § 27 nur von den Behörden gespeichert werden, denen Auskunft aus dem Erziehungsregister erteilt wird.

Alle Vorschriften: BZRG — Inhaltsübersicht