Artikel 325au Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des Warenpositionsrisikos · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)
Der Korrelationsparameter γbc wird für die Aggregation von Sensitivitäten zwischen verschiedenen Unterklassen wie folgt festgesetzt:
- a. 20 %, wenn beide Unterklassen zu den Unterklassen 1 bis 10 zählen;
- b. 0 %, wenn eine der beiden Unterklassen die Unterklasse 11 ist.