Artikel 519f Verhältnismäßigkeit · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)
Die EBA erstellt einen Bericht, in dem der gesamte Aufsichtsrahmen für kleine und nicht komplexe Institute bewertet wird, wobei insbesondere
- a. diese Anforderungen auch in Bezug auf Bankengruppen und spezifische Geschäftsmodelle bewertet werden;
- b. die Bedeutung berücksichtigt wird, die kleine und nicht komplexe Institute auf Institutsebene und nach Region bei der Aufrechterhaltung der Finanzstabilität und der Kreditvergabe in lokalen Gemeinschaften haben.