Artikel 72l Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Text von Bedeutung für den EWR) (CRR)
Die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts ergeben sich aus der Summe seiner Eigenmittel und seiner berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten.