Artikel 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission · Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (Text von Bedeutung für den EWR) (DSA)
In Bezug auf das Eingreifen der Kommission gemäß diesem Abschnitt kann die Kommission Durchführungsrechtsakte zu den praktischen Modalitäten für Folgendes erlassen:
- a. die Verfahren gemäß den Artikeln 69 bis 72,
- b. die Anhörungen gemäß Artikel 79,
- c. die einvernehmliche Offenlegung von Informationen gemäß Artikel 79.