TITEL VI REGISTRIERUNG UND AUFSICHT VON TRANSAKTIONSREGISTERN › KAPITEL 1 Bedingungen und Verfahren für die Registrierung eines Transaktionsregisters

Artikel 60 Ausübung der in den Artikeln 61 bis 63 genannten Befugnisse · Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR) (EMIR)

Die der ESMA oder Bediensteten der ESMA oder sonstigen von ihr bevollmächtigten Personen nach den Artikeln 61 bis 63 übertragenen Befugnisse dürfen nicht genutzt werden, um die Offenlegung von Informationen oder Unterlagen zu verlangen, die einem Rechtsprivileg unterliegen.

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