TITEL II CLEARING, MELDUNG UND RISIKOMINDERUNG VON OTC-DERIVATEN

Artikel 7b Überwachung der Pflicht zur Führung eines aktiven Kontos · Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR) (EMIR)

(1) Eine finanzielle Gegenpartei oder eine nichtfinanzielle Gegenpartei, die der in Artikel 7a genannten Verpflichtung unterliegt, berechnet ihre Tätigkeiten und Risikopositionen in den in Absatz 6 des genannten Artikels genannten Kategorien von Derivatekontrakten und übermittelt der für sie zuständigen Behörde alle sechs Monate die Informationen, die erforderlich sind, damit die Einhaltung dieser Verpflichtung beurteilt werden kann. Die zuständigen Behörden übermitteln der ESMA diese Informationen unverzüglich.
(2) Finanzielle Gegenparteien und der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Verpflichtung unterliegende nichtfinanzielle Gegenparteien, die für die in Artikel 7a Absatz 6 genannten Derivatekontrakte zusätzlich zu aktiven Konten bei einer Tier-2-CCP Konten führen, melden der für sie zuständigen Behörde alle sechs Monate Informationen über die Ressourcen und Systeme, mit deren Einrichtung sie sicherstellen, dass die in Artikel 7a Absatz 3 Buchstabe b genannte Bedingung erfüllt ist. Die zuständigen Behörden übermitteln der ESMA diese Informationen unverzüglich.
(3) Die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten zuständigen Behörden stellen sicher, dass die der in Artikel 7a genannten Verpflichtung unterliegenden finanziellen und nichtfinanziellen Gegenparteien die geeigneten Schritte unternehmen, um dieser Verpflichtung nachzukommen, wozu, falls zweckmäßig, auch die Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnisse nach ihren sektoralen Rechtsvorschriften gehört oder erforderlichenfalls die in Artikel 12 genannten Sanktionen verhängt werden. Die zuständigen Behörden können häufigere Meldungen verlangen, insbesondere wenn auf der Grundlage der gemeldeten Informationen nicht genügend Schritte unternommen wurden, um die Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf aktive Konten zu erfüllen.

Alle Vorschriften: EMIR — Inhaltsübersicht