Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs › Abschnitt 1 Aufgaben der Netzbetreiber

§ 16a Aufgaben der Betreiber von Gasverteilernetzen · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)

Die §§ 15 und 16 Absatz 1 bis 4a gelten für Betreiber von Gasverteilernetzen im Rahmen ihrer Verteilungsaufgaben entsprechend, soweit sie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gasversorgung in ihrem Netz verantwortlich sind.

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