EnWG | Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
330 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Zweck und Ziele des Gesetzes§ 1a — Grundsätze des Strommarktes§ 2 — Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 3a — Verhältnis zum Eisenbahnrecht§ 4 — Genehmigung des Netzbetriebs§ 4a — Zertifizierung und Benennung des Betreibers eines Transportnetzes§ 4b — Zertifizierung in Bezug auf Drittstaaten§ 4c — Pflichten der Transportnetzbetreiber§ 4d — Widerruf der Zertifizierung nach § 4a, nachträgliche Versehung mit Auflagen§ 4e — Zertifizierung des Betreibers einer Gasspeicheranlage§ 5 — Anzeige der Energiebelieferung von Haushaltskunden; Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit§ 5a — Speicherungspflichten, Veröffentlichung von Daten§ 5b — Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten§ 5c — IT-Sicherheit im Anlagen- und im Netzbetrieb, Festlegungskompetenz§ 5d — Dokumentations-, Melde-, Registrierungspflicht§ 5e — Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen§ 5f — Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten nach dem KRITIS-Dachgesetz; FestlegungskompetenzTeil 2 — Entflechtung
Abschnitt 1 — Gemeinsame Vorschriften für Verteilernetzbetreiber und Transportnetzbetreiber
§ 6 — Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung§ 6a — Verwendung von Informationen§ 6b — Rechnungslegung und Buchführung§ 6c — Ordnungsgeldvorschriften§ 6d — Betrieb eines KombinationsnetzbetreibersAbschnitt 2 — Entflechtung von Verteilernetzbetreibern und Betreibern von Gasspeicheranlagen
§ 7 — Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreibern§ 7a — Operationelle Entflechtung von Verteilernetzbetreibern§ 7b — Entflechtung von Gasspeicheranlagenbetreibern und Transportnetzeigentümern§ 7c — Ausnahme für Ladepunkte für Elektromobile; VerordnungsermächtigungAbschnitt 3 — Besondere Entflechtungsvorgaben für Transportnetzbetreiber
§ 8 — Eigentumsrechtliche Entflechtung§ 9 — Unabhängiger Systembetreiber§ 10 — Unabhängiger Transportnetzbetreiber§ 10a — Vermögenswerte, Anlagen, Personalausstattung, Unternehmensidentität des Unabhängigen Transportnetzbetreibers§ 10b — Rechte und Pflichten im vertikal integrierten Unternehmen§ 10c — Unabhängigkeit des Personals und der Unternehmensleitung des Unabhängigen Transportnetzbetreibers§ 10d — Aufsichtsrat des Unabhängigen Transportnetzbetreibers§ 10e — Gleichbehandlungsprogramm und Gleichbehandlungsbeauftragter des Unabhängigen TransportnetzbetreibersTeil 3 — Regulierung des Netzbetriebs
Abschnitt 1 — Aufgaben der Netzbetreiber
§ 11 — Betrieb von Energieversorgungsnetzen; Verordnungsermächtigung§ 11a — Ausschreibung von Energiespeicheranlagen, Festlegungskompetenz§ 11b — Ausnahme für Energiespeicheranlagen, Festlegungskompetenz§ 11c — Überragendes öffentliches Interesse für Energiespeicheranlagen§ 12 — Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, Verordnungsermächtigung§ 12a — Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung§ 12b — Erstellung des Netzentwicklungsplans durch die Betreiber von Übertragungsnetzen§ 12c — Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde§ 12d — Monitoring und Controlling der Umsetzung des Netzentwicklungsplans§ 12e — Bundesbedarfsplan§ 12f — Herausgabe von Daten§ 12g — (weggefallen)§ 12h — Marktgestützte Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen§ 12i — Systemstabilitätsbericht, Monitoring der Systemstabilität§ 12j — Infrastrukturgebieteplan im Übertragungsnetz§ 13 — Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen§ 13a — Erzeugungsanpassung und ihr bilanzieller und finanzieller Ausgleich§ 13b — Stilllegungen von Anlagen§ 13c — Vergütung bei geplanten Stilllegungen von Anlagen§ 13d — Netzreserve§ 13e — Kapazitätsreserve§ 13f — Systemrelevante Gaskraftwerke§ 13g — Stilllegung von Braunkohlekraftwerken§ 13h — Verordnungsermächtigung zur Kapazitätsreserve§ 13i — Weitere Verordnungsermächtigungen§ 13j — Festlegungskompetenzen§ 13k — Nutzen statt Abregeln§ 13l — Umrüstung einer Erzeugungsanlage zu einem Betriebsmittel zur Bereitstellung von Blind- und Kurzschlussleistung sowie von Trägheit der lokalen Netzstabilität; Betrieb des Betriebsmittels§ 14 — Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen; Festlegungskompetenz, Evaluation§ 14a — Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen§ 14b — Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung§ 14c — Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Elektrizitätsverteilernetz; Festlegungskompetenz§ 14d — Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus; Festlegungskompetenz; Verordnungsermächtigung§ 14e — Gemeinsame Internetplattform; Festlegungskompetenz§ 14f — Infrastrukturgebieteplan im Elektrizitätsverteilernetz§ 15 — Aufgaben der Betreiber von Fernleitungsnetzen§ 15a — Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§ 15b — Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff; Festlegungskompetenz§ 15c — Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff§ 15d — Prüfung und Bestätigung des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff durch die Regulierungsbehörde§ 15e — Herausgabe von Daten§ 16 — Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungsnetzen§ 16a — Aufgaben der Betreiber von GasverteilernetzenAbschnitt 2 — Netzanschluss
§ 17 — Netzanschluss, Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§ 17a — (weggefallen)§ 17b — (weggefallen)§ 17c — (weggefallen)§ 17d — Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans§ 17e — Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen§ 17f — Belastungsausgleich§ 17g — Haftung für Sachschäden an Windenergieanlagen auf See§ 17h — Abschluss von Versicherungen§ 17i — Ermittlung der umlagefähigen Netzkosten von Offshore-Anbindungsleitungen§ 17j — Verordnungsermächtigung§ 17k — Erstattung von Entschädigungszahlungen bei Störungen oder Verzögerungen der Errichtung internationaler Offshore-Anbindungsleitungen§ 18 — Allgemeine Anschlusspflicht§ 19 — Technische Vorschriften§ 19a — Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung und SubdelegationAbschnitt 3 — Netzzugang
§ 20 — Zugang zu den Energieversorgungsnetzen; Festlegungskompetenz§ 20a — Lieferantenwechsel§ 20b — Gemeinsame Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs; Festlegungskompetenz§ 21 — Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Festlegungskompetenz§ 21a — Regulierungsvorgaben für Anreize für eine effiziente Leistungserbringung; Festlegungskompetenz§ 21b — Sondervorschriften für regulatorische Ansprüche und Verpflichtungen der Transportnetzbetreiber; Festlegungskompetenz§ 21c — (weggefallen)§ 21d — (weggefallen)§ 21e — (weggefallen)§ 21f — (weggefallen)§ 21g — (weggefallen)§ 21h — (weggefallen)§ 21i — (weggefallen)§ 22 — Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen§ 23 — Erbringung von Ausgleichsleistungen§ 23a — Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang§ 23b — Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz§ 23c — Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber§ 23d — Verordnungsermächtigung zur Transparenz der Kosten und Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen§ 24 — Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte§ 24a — Bundeszuschüsse; Festlegungskompetenz§ 24b — Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten§ 24c — Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten; Festlegungskompetenz§ 25 — Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung§ 26 — Zugang zu LNG-Anlagen, vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und Gasspeicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas§ 27 — Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen; Verordnungsermächtigung§ 28 — Zugang zu Gasspeicheranlagen; Verordnungsermächtigung§ 28a — Neue Infrastrukturen§ 28b — Bestandsleitungen zwischen Deutschland und einem Drittstaat§ 28c — Technische Vereinbarungen über den Betrieb von Gasverbindungsleitungen mit DrittstaatenAbschnitt 3a — Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen
§ 28d — Anwendungsbereich§ 28e — Grundsätze der Netzkostenermittlung§ 28f — Feststellung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur§ 28g — Zahlungsanspruch zur Deckung der Netzkosten§ 28h — Anspruch auf Herausgabe von Engpasserlösen§ 28i — (weggefallen)Abschnitt 3b — Regulierung von Wasserstoffnetzen
§ 28j — Anwendungsbereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen§ 28k — Rechnungslegung und Buchführung§ 28l — Ordnungsgeldvorschriften§ 28m — Entflechtung§ 28n — Anschluss und Zugang zu den Wasserstoffnetzen; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§ 28o — Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Verordnungsermächtigung§ 28p — Ad-hoc Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit von WasserstoffnetzinfrastrukturenAbschnitt 3c — Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz
§ 28q — Wasserstoff-Kernnetz§ 28r — Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; Abweichungsbefugnis der Bundesnetzagentur und Kündigungsrecht; Festlegungskompetenz§ 28s — Ausgleich des Amortisationskontos durch die Bundesrepublik Deutschland und Selbstbehalt der Wasserstoff-KernnetzbetreiberAbschnitt 4 — Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen
§ 29 — Verfahren zur Festlegung und Genehmigung; Verordnungsermächtigung§ 30 — Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers§ 31 — Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde§ 32 — Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht§ 33 — Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde§ 34 — (aufgehoben)§ 35 — Monitoring und ergänzende InformationenTeil 3a — Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und Gewährleistung der Versorgungssicherheit
§ 35a — Allgemeines§ 35b — Füllstandsvorgaben; Bereitstellung ungenutzter Speicherkapazitäten; Verordnungsermächtigung§ 35c — Kontrahierung von Befüllungsinstrumenten; ergänzende Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit§ 35d — Freigabeentscheidung§ 35e — Umlage der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025; Finanzierung§ 35f — Erstattung der Kosten des Marktgebietsverantwortlichen ab dem 1. Januar 2026 durch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland§ 35g — Übergangsregelung für die Umstellung des Umlageverfahrens; Einmalzahlung der Bundesrepublik Deutschland; Pflicht zur Weitergabe der Entlastung§ 35h — Verordnungsermächtigung§ 35i — Anwendungsbestimmung§ 35j — Außerbetriebnahme und Stilllegung von GasspeichernTeil 4 — Energielieferung an Letztverbraucher
§ 36 — Grundversorgungspflicht§ 37 — Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht; Verordnungsermächtigung§ 38 — Ersatzversorgung mit Energie§ 38a — Übergangsversorgung in Mittelspannung und Mitteldruck sowie in der Umspannung von Niederspannung zu Mittelspannung§ 39 — Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen; Verordnungsermächtigung§ 40 — Inhalt von Energierechnungen; Festlegungskompetenz§ 40a — Verbrauchsermittlung für Energierechnungen§ 40b — Rechnungs- und Informationszeiträume§ 40c — Zeitpunkt und Fälligkeit von Energierechnungen; Festlegungskompetenz§ 41 — Energielieferverträge mit Letztverbrauchern§ 41a — Lastvariable, tageszeitabhängige oder dynamische und sonstige Stromtarife sowie Festpreisverträge§ 41b — Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung; Verordnungsermächtigung§ 41c — Vergleichsinstrumente bei Stromlieferungen§ 41d — Erbringung von Dienstleistungen außerhalb bestehender Liefer- oder Bezugsverträge; Festlegungskompetenz§ 41e — Verträge zwischen Aggregatoren und Betreibern einer Erzeugungsanlage oder Letztverbrauchern§ 41f — Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden§ 41g — Ergänzende Regelungen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung bei Haushaltskunden in der Grundversorgung mit Strom oder Gas§ 42 — Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung§ 42a — Mieterstromverträge§ 42b — Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung§ 42c — Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren EnergienTeil 5 — Planfeststellung, Wegenutzung
§ 43 — Erfordernis der Planfeststellung§ 43a — Anhörungsverfahren§ 43b — Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung§ 43c — Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung§ 43d — Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens§ 43e — Rechtsbehelfe§ 43f — Änderungen im Anzeigeverfahren§ 43g — Projektmanager§ 43h — Ausbau des Hochspannungsnetzes§ 43i — Überwachung§ 43j — Leerrohre für Hochspannungsleitungen§ 43k — Zurverfügungstellung von Geodaten§ 43l — Regelungen zum Auf- und Ausbau von Wasserstoffnetzen§ 43m — Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577§ 43n — Vorhaben in Infrastrukturgebieten§ 43o — Vergleich zur ursprünglichen Netzinfrastruktur§ 44 — Vorarbeiten§ 44a — Veränderungssperre, Vorkaufsrecht§ 44b — Vorzeitige Besitzeinweisung§ 44c — Zulassung des vorzeitigen Baubeginns§ 45 — Enteignung§ 45a — Entschädigungsverfahren§ 45b — Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren§ 46 — Wegenutzungsverträge§ 46a — Auskunftsanspruch der Gemeinde§ 47 — Rügeobliegenheit, Präklusion§ 48 — Konzessionsabgaben§ 48a — Duldungspflicht bei TransportenTeil 6 — Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
§ 49 — Anforderungen an Energieanlagen; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz§ 49a — Elektromagnetische Beeinflussung§ 49b — Temporäre Höherauslastung§ 49c — Beschleunigte Umsetzung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen§ 49d — Register zur Erfassung und Überwachung von Energieanlagen sowie von Energieanlagenteilen; Verordnungsermächtigung§ 50 — Verordnungsermächtigung zur Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung§ 50a — (weggefallen)§ 50b — (weggefallen)§ 50c — (weggefallen)§ 50d — Maßnahmen zur Ausweitung des Stromerzeugungsangebots, befristete Versorgungsreserve Braunkohle; Verordnungsermächtigung§ 50e — (weggefallen)§ 50f — (weggefallen)§ 50g — (weggefallen)§ 50h — (weggefallen)§ 50i — (weggefallen)§ 50j — (weggefallen)§ 51 — Monitoring der Versorgungssicherheit§ 51a — Monitoring des Lastmanagements§ 52 — Meldepflichten bei Versorgungsstörungen§ 53 — Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich§ 53a — Sicherstellung der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas§ 53b — Transport von Großtransformatoren auf Schienenwegen; VerordnungsermächtigungTeil 7 — Behörden
Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 54 — Allgemeine Zuständigkeit§ 54a — Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2017/1938; Verordnungsermächtigung§ 54b — Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2019/941, Verordnungsermächtigung§ 54c — Zuständigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366; Verordnungsermächtigung§ 55 — Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde§ 56 — Tätigwerden der Bundesnetzagentur beim Vollzug des europäischen Rechts§ 57 — Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden und der Europäischen Kommission§ 57a — Überprüfungsverfahren§ 57b — Zuständigkeit für regionale Koordinierungszentren; Festlegungskompetenz§ 58 — Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden§ 58a — Zusammenarbeit zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011§ 58b — Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in StrafsachenAbschnitt 2 — Bundesbehörden
§ 59 — Organisation§ 60 — Aufgaben des Beirates§ 60a — Aufgaben des Länderausschusses§ 61 — Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie§ 62 — Gutachten der Monopolkommission§ 63 — Berichterstattung§ 64 — Wissenschaftliche Beratung§ 64a — Zusammenarbeit zwischen den RegulierungsbehördenTeil 8 — Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Abschnitt 1 — Behördliches Verfahren
§ 65 — Aufsichtsmaßnahmen§ 66 — Einleitung des Verfahrens, Beteiligte§ 66a — Vorabentscheidung über Zuständigkeit§ 67 — Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung§ 68 — Ermittlungen§ 68a — Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft§ 69 — Auskunftsverlangen, Betretungsrecht§ 70 — Beschlagnahme§ 71 — Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§ 71a — Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen§ 72 — Vorläufige Anordnungen§ 73 — Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung§ 74 — Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und EntscheidungenAbschnitt 2 — Beschwerde
§ 75 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§ 76 — Aufschiebende Wirkung§ 77 — Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung§ 78 — Frist und Form§ 78a — Musterverfahren§ 79 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren§ 80 — Anwaltszwang§ 81 — Mündliche Verhandlung§ 82 — Untersuchungsgrundsatz§ 83 — Beschwerdeentscheidung§ 83a — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 84 — Akteneinsicht§ 85 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung§ 85a — Entsprechende Anwendung auf fachlich qualifizierte StellenAbschnitt 3 — Rechtsbeschwerde
§ 86 — Rechtsbeschwerdegründe§ 87 — Nichtzulassungsbeschwerde§ 88 — Beschwerdeberechtigte, Form und FristAbschnitt 4 — Gemeinsame Bestimmungen
§ 89 — Beteiligtenfähigkeit§ 90 — Kostentragung und -festsetzung§ 90a — (weggefallen)§ 91 — Gebührenpflichtige Handlungen; Verordnungsermächtigung§ 92 — (weggefallen)§ 93 — Mitteilung der BundesnetzagenturAbschnitt 5 — Sanktionen, Bußgeldverfahren
§ 94 — Zwangsgeld§ 95 — Bußgeldvorschriften§ 95a — Strafvorschriften§ 95b — Strafvorschriften§ 96 — Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung§ 97 — Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren§ 98 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§ 99 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§ 100 — Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid§ 101 — Gerichtliche Entscheidungen bei der VollstreckungAbschnitt 6 — Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§ 102 — Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 103 — Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke§ 104 — Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde§ 105 — StreitwertanpassungAbschnitt 7 — Gemeinsame Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
§ 106 — Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht§ 107 — Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof§ 108 — Ausschließliche ZuständigkeitTeil 9 — Sonstige Vorschriften
§ 109 — Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich§ 110 — Geschlossene Verteilernetze§ 110a — Ausnahmeregelung nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/1991§ 111 — Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen§ 111a — Verbraucherbeschwerden§ 111b — Schlichtungsstelle, Verordnungsermächtigung§ 111c — Zusammentreffen von Schlichtungsverfahren und Missbrauchs- oder AufsichtsverfahrenTeil 9a — Transparenz
§ 111d — Einrichtung einer nationalen Informationsplattform§ 111e — Marktstammdatenregister§ 111f — Verordnungsermächtigung zum Marktstammdatenregister§ 111g — Festlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen TransparenzplattformTeil 10 — Evaluierung, Schlussvorschriften
§ 112 — (weggefallen)§ 112a — (weggefallen)§ 112b — Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung§ 113 — Laufende Wegenutzungsverträge§ 113a — Überleitung von Wegenutzungsrechten auf Wasserstoffleitungen§ 113b — Umstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff§ 113c — Übergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur Prüfung von Umstellungsvorhaben§ 114 — (weggefallen)§ 115 — (weggefallen)§ 116 — (weggefallen)§ 117 — Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung§ 117a — Regelung bei Stromeinspeisung in geringem Umfang§ 117b — Verwaltungsvorschriften§ 117c — Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Informationen§ 118 — Übergangsregelungen§ 118a — Regulatorische Rahmenbedingungen für LNG-Anlagen; Verordnungsermächtigung und Subdelegation§ 119 — Verordnungsermächtigung für das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“§ 120 — Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung§ 13g — Berechnung der Vergütung