Teil 3 Regulierung des Netzbetriebs › Abschnitt 3a Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen

§ 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)

Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.

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