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ErbStDV
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ErbStDV | Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
13 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Zu § 33 ErbStG
§ 1
— Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
§ 2
— Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
§ 3
— Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
Zu § 34 ErbStG
§ 4
— Anzeigepflicht der Standesämter
§ 5
— Verzeichnis der Standesämter
§ 6
— Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
§ 7
— Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
§ 8
— Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
§ 9
— Anzeigepflicht der Auslandsstellen
§ 10
— Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
§ 11
— Anzeigen im automatisierten Verfahren
Schlußvorschriften
§ 12
— Anwendung der Verordnung
§ 13
— Inkrafttreten, Außerkrafttreten