Abschnitt 2 Wertermittlung

§ 11 Bewertungsstichtag · Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

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