ErbStG | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Steuerpflicht

§ 1 — Steuerpflichtige Vorgänge§ 2 — Persönliche Steuerpflicht§ 2a — Rechtsfähige Personengesellschaft§ 3 — Erwerb von Todes wegen§ 4 — Fortgesetzte Gütergemeinschaft§ 5 — Zugewinngemeinschaft§ 6 — Vor- und Nacherbschaft§ 7 — Schenkungen unter Lebenden§ 8 — Zweckzuwendungen§ 9 — Entstehung der Steuer

Abschnitt 2 — Wertermittlung

§ 10 — Steuerpflichtiger Erwerb§ 11 — Bewertungsstichtag§ 12 — Bewertung§ 13 — Steuerbefreiungen§ 13a — Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften§ 13b — Begünstigtes Vermögen§ 13c — Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen§ 13d — Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Abschnitt 3 — Berechnung der Steuer

§ 14 — Berücksichtigung früherer Erwerbe§ 15 — Steuerklassen§ 16 — Freibeträge§ 17 — Besonderer Versorgungsfreibetrag§ 18 — Mitgliederbeiträge§ 19 — Steuersätze§ 19a — Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Abschnitt 4 — Steuerfestsetzung und Erhebung

§ 20 — Steuerschuldner§ 21 — Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer§ 22 — Kleinbetragsgrenze§ 23 — Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen§ 24 — Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4§ 25 — (weggefallen)§ 26 — Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins§ 27 — Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens§ 28 — Stundung§ 28a — Verschonungsbedarfsprüfung§ 29 — Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen§ 30 — Anzeige des Erwerbs§ 31 — Steuererklärung§ 32 — Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter§ 33 — Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen§ 34 — Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare§ 35 — Örtliche Zuständigkeit

Abschnitt 5 — Ermächtigungs- und Schlussvorschriften

§ 36 — Ermächtigungen§ 37 — Anwendung des Gesetzes§ 37a — Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands§ 38 — (weggefallen)§ 39 — (weggefallen)