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ErbStG
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ErbStG | Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
47 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Steuerpflicht
§ 1
— Steuerpflichtige Vorgänge
§ 2
— Persönliche Steuerpflicht
§ 2a
— Rechtsfähige Personengesellschaft
§ 3
— Erwerb von Todes wegen
§ 4
— Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 5
— Zugewinngemeinschaft
§ 6
— Vor- und Nacherbschaft
§ 7
— Schenkungen unter Lebenden
§ 8
— Zweckzuwendungen
§ 9
— Entstehung der Steuer
Abschnitt 2 — Wertermittlung
§ 10
— Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11
— Bewertungsstichtag
§ 12
— Bewertung
§ 13
— Steuerbefreiungen
§ 13a
— Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b
— Begünstigtes Vermögen
§ 13c
— Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13d
— Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Abschnitt 3 — Berechnung der Steuer
§ 14
— Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15
— Steuerklassen
§ 16
— Freibeträge
§ 17
— Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18
— Mitgliederbeiträge
§ 19
— Steuersätze
§ 19a
— Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 4 — Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 20
— Steuerschuldner
§ 21
— Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22
— Kleinbetragsgrenze
§ 23
— Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24
— Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 25
— (weggefallen)
§ 26
— Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27
— Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28
— Stundung
§ 28a
— Verschonungsbedarfsprüfung
§ 29
— Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30
— Anzeige des Erwerbs
§ 31
— Steuererklärung
§ 32
— Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33
— Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34
— Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35
— Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 5 — Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 36
— Ermächtigungen
§ 37
— Anwendung des Gesetzes
§ 37a
— Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 38
— (weggefallen)
§ 39
— (weggefallen)