§ 109 Verordnungsermächtigung · Einkommensteuergesetz (EStG)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren bei der Festsetzung und der Auszahlung der Mobilitätsprämie näher zu regeln.
XIII. Mobilitätsprämie