Buch 2 Verfahren in Familiensachen › Abschnitt 3 Verfahren in Kindschaftssachen

§ 168e Beendigung der Vormundschaft · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Bestehen Zweifel oder Uneinigkeit, ob und wann die Vormundschaft beendet ist, stellt das Gericht die Beendigung der Vormundschaft und den Zeitpunkt der Beendigung durch Beschluss fest.

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