§ 196 Unzulässigkeit der Verbindung · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.
Buch 2 Verfahren in Familiensachen › Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen