Buch 2 Verfahren in Familiensachen › Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen

§ 196 Unzulässigkeit der Verbindung · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.

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