Buch 2 Verfahren in Familiensachen › Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen

§ 196a Zurückweisung des Antrags · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.

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