§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
- 1. Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
- 2. Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
- 3. sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,