Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen › Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 2 Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber › Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich

§ 115 Anwendungsbereich · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.

Alle Vorschriften: GWB — Inhaltsübersicht