GWB | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
240 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Wettbewerbsbeschränkungen
Kapitel 1 — Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
§ 1 — Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen§ 2 — Freigestellte Vereinbarungen§ 3 — Mittelstandskartelle§ 4 — (weggefallen)Kapitel 2 — Marktbeherrschung, sonstiges wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
§ 18 — Marktbeherrschung§ 19 — Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen§ 19a — Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb§ 20 — Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht§ 21 — Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden VerhaltensKapitel 3 — Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
§ 22 — Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen UnionKapitel 4 — Wettbewerbsregeln
§ 24 — Begriff, Antrag auf Anerkennung§ 25 — Stellungnahme Dritter§ 26 — Anerkennung§ 27 — Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, BekanntmachungenKapitel 5 — Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
§ 28 — Landwirtschaft§ 29 — Energiewirtschaft§ 29a — Kraftstoffmärkte§ 30 — Presse§ 31 — Verträge der Wasserwirtschaft§ 31a — Wasserwirtschaft, Meldepflicht§ 31b — Wasserwirtschaft, Aufgaben und Befugnisse der Kartellbehörde, SanktionenKapitel 6 — Befugnisse der Kartellbehörden, Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
Abschnitt 1 — Befugnisse der Kartellbehörden
§ 32 — Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen§ 32a — Einstweilige Maßnahmen§ 32b — Verpflichtungszusagen§ 32c — Kein Anlass zum Tätigwerden§ 32d — Entzug der Freistellung§ 32e — Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen§ 32f — Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung§ 32g — Untersuchung von möglichen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/1925 (Digital Markets Act)Abschnitt 2 — Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
§ 33 — Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch§ 33a — Schadensersatzpflicht§ 33b — Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde§ 33c — Schadensabwälzung§ 33d — Gesamtschuldnerische Haftung§ 33e — Kronzeuge§ 33f — Wirkungen des Vergleichs§ 33g — Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften§ 33h — Verjährung§ 34 — Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde§ 34a — Vorteilsabschöpfung durch VerbändeKapitel 7 — Zusammenschlusskontrolle
§ 35 — Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle§ 36 — Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen§ 37 — Zusammenschluss§ 38 — Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung§ 39 — Anmelde- und Anzeigepflicht§ 39a — (weggefallen)§ 40 — Verfahren der Zusammenschlusskontrolle§ 41 — Vollzugsverbot, Entflechtung§ 42 — Ministererlaubnis§ 43 — Bekanntmachungen§ 43a — EvaluierungKapitel 8 — Monopolkommission
§ 44 — Aufgaben§ 45 — Mitglieder§ 46 — Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder§ 47 — Übermittlung statistischer DatenKapitel 9 — Markttransparenzstellen für den Großhandel mit Strom und Gas und für Kraftstoffe
Abschnitt 1 — Markttransparenzstelle für den Großhandel im Bereich Strom und Gas
§ 47a — Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation§ 47b — Aufgaben§ 47c — Datenverwendung§ 47d — Befugnisse§ 47e — Mitteilungspflichten§ 47f — Verordnungsermächtigung§ 47g — Festlegungsbereiche§ 47h — Berichtspflichten, Veröffentlichungen§ 47i — Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen§ 47j — Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, DatenschutzAbschnitt 2 — Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
§ 47k — Marktbeobachtung im Bereich KraftstoffeAbschnitt 3 — Evaluierung
§ 47l — Evaluierung der MarkttransparenzstellenTeil 2 — Kartellbehörden
Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 48 — Zuständigkeit§ 49 — Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde§ 50 — Vollzug des europäischen RechtsKapitel 2 — Behördenzusammenarbeit
§ 50a — Ermittlungen im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§ 50b — Zustellung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§ 50c — Vollstreckung im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§ 50d — Informationsaustausch im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden§ 50e — Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden§ 50f — Zusammenarbeit mit anderen BehördenKapitel 3 — Bundeskartellamt
§ 51 — Sitz, Organisation§ 52 — Veröffentlichung allgemeiner Weisungen§ 53 — Tätigkeitsbericht und MonitoringberichteTeil 3 — Verfahren
Kapitel 1 — Verwaltungssachen
Abschnitt 1 — Verfahren vor den Kartellbehörden
§ 54 — Einleitung des Verfahrens, Beteiligte, Beteiligtenfähigkeit§ 55 — Vorabentscheidung über Zuständigkeit§ 56 — Anhörung, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung§ 57 — Ermittlungen, Beweiserhebung§ 58 — Beschlagnahme§ 59 — Auskunftsverlangen§ 59a — Prüfung von geschäftlichen Unterlagen§ 59b — Durchsuchungen§ 60 — Einstweilige Anordnungen§ 61 — Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung§ 62 — Gebührenpflichtige HandlungenAbschnitt 2 — Gemeinsame Bestimmungen für Rechtsbehelfsverfahren
§ 63 — Beteiligte am Rechtsbehelfsverfahren, Beteiligtenfähigkeit§ 64 — Anwaltszwang§ 65 — Mündliche Verhandlung§ 66 — Aufschiebende Wirkung§ 67 — Anordnung der sofortigen Vollziehung§ 68 — Einstweilige Anordnungen im Rechtsbehelfsverfahren§ 69 — Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör§ 70 — Akteneinsicht§ 71 — Kostentragung und -festsetzung§ 72 — Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der ZivilprozessordnungAbschnitt 3 — Beschwerde
§ 73 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§ 74 — Frist und Form§ 75 — Untersuchungsgrundsatz§ 76 — BeschwerdeentscheidungAbschnitt 4 — Rechtsbeschwerde und Nichtzulassungsbeschwerde
§ 77 — Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe§ 78 — Nichtzulassungsbeschwerde§ 79 — Rechtsbeschwerdeberechtigte, Form und Frist§ 80 — RechtsbeschwerdeentscheidungKapitel 2 — Bußgeldsachen
Abschnitt 1 — Bußgeldvorschriften
§ 81 — Bußgeldtatbestände§ 81a — Geldbußen gegen Unternehmen§ 81b — Geldbußen gegen Unternehmensvereinigungen§ 81c — Höhe der Geldbuße§ 81d — Zumessung der Geldbuße§ 81e — Ausfallhaftung im Übergangszeitraum§ 81f — Verzinsung der Geldbuße§ 81g — Verjährung der GeldbußeAbschnitt 2 — Kronzeugenprogramm
§ 81h — Ziel und Anwendungsbereich§ 81i — Antrag auf Kronzeugenbehandlung§ 81j — Allgemeine Voraussetzungen für die Kronzeugenbehandlung§ 81k — Erlass der Geldbuße§ 81l — Ermäßigung der Geldbuße§ 81m — Marker§ 81n — KurzantragAbschnitt 3 — Bußgeldverfahren
§ 82 — Zuständigkeiten in Kartellbußgeldsachen§ 82a — Befugnisse und Zuständigkeiten im Verfahren nach Einspruchseinlegung§ 82b — Besondere Ermittlungsbefugnisse§ 83 — Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren§ 84 — Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof§ 85 — Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid§ 86 — Gerichtliche Entscheidungen bei der VollstreckungKapitel 3 — Vollstreckung
§ 86a — VollstreckungKapitel 4 — Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§ 87 — Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 88 — Klageverbindung§ 89 — Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke§ 89a — Streitwertanpassung, Kostenerstattung§ 89b — Verfahren§ 89c — Offenlegung aus der Behördenakte§ 89d — Beweisregeln§ 89e — Gemeinsame Vorschriften für die §§ 33g und 89b bis 89dKapitel 5 — Gemeinsame Bestimmungen
§ 90 — Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden§ 90a — Zusammenarbeit der Gerichte mit der Europäischen Kommission und den Kartellbehörden§ 91 — Kartellsenat beim Oberlandesgericht§ 92 — Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder des Obersten Landesgerichts für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen§ 93 — Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde§ 94 — Kartellsenat beim Bundesgerichtshof§ 95 — Ausschließliche Zuständigkeit§ 96 — (weggefallen)Teil 4 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Kapitel 1 — Vergabeverfahren
Abschnitt 1 — Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
§ 97 — Grundsätze der Vergabe§ 97a — Losgrundsatz§ 98 — Auftraggeber§ 99 — Öffentliche Auftraggeber§ 100 — Sektorenauftraggeber§ 101 — Konzessionsgeber§ 102 — Sektorentätigkeiten§ 103 — Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe§ 104 — Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge§ 105 — Konzessionen§ 106 — Schwellenwerte§ 107 — Allgemeine Ausnahmen§ 108 — Anwendbarkeit bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit§ 109 — Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln§ 110 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben§ 111 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen§ 112 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen§ 113 — Verordnungsermächtigung§ 114 — Monitoring; Vergabestatistik; Datenservice Öffentlicher EinkaufAbschnitt 2 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
Unterabschnitt 1 — Anwendungsbereich
§ 115 — Anwendungsbereich§ 116 — Besondere Ausnahmen§ 117 — Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen§ 118 — Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche AufträgeUnterabschnitt 2 — Vergabeverfahren und Auftragsausführung
§ 119 — Verfahrensarten§ 120 — Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren§ 121 — Leistungsbeschreibung§ 122 — Eignung§ 123 — Zwingende Ausschlussgründe§ 124 — Fakultative Ausschlussgründe§ 125 — Selbstreinigung§ 126 — Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse§ 127 — Zuschlag§ 128 — Auftragsausführung§ 129 — Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen§ 130 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen§ 131 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr§ 132 — Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit§ 133 — Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen§ 134 — Informations- und Wartepflicht§ 135 — UnwirksamkeitAbschnitt 3 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen
Unterabschnitt 1 — Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber
§ 136 — Anwendungsbereich§ 137 — Besondere Ausnahmen§ 138 — Besondere Ausnahme für die Vergabe an verbundene Unternehmen§ 139 — Besondere Ausnahme für die Vergabe durch oder an ein Gemeinschaftsunternehmen§ 140 — Besondere Ausnahme für unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten§ 141 — Verfahrensarten§ 142 — Sonstige anwendbare Vorschriften§ 143 — Regelung für Auftraggeber nach dem BundesberggesetzUnterabschnitt 2 — Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
§ 144 — Anwendungsbereich§ 145 — Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen§ 146 — Verfahrensarten§ 147 — Sonstige anwendbare VorschriftenUnterabschnitt 3 — Vergabe von Konzessionen
§ 148 — Anwendungsbereich§ 149 — Besondere Ausnahmen§ 150 — Besondere Ausnahmen für die Vergabe von Konzessionen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit§ 151 — Verfahren§ 152 — Anforderungen im Konzessionsvergabeverfahren§ 153 — Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen§ 154 — Sonstige anwendbare VorschriftenKapitel 2 — Nachprüfungsverfahren
Abschnitt 1 — Nachprüfungsbehörden
§ 155 — Grundsatz§ 156 — Vergabekammern§ 157 — Besetzung, Unabhängigkeit§ 158 — Einrichtung, Organisation, Form§ 159 — Abgrenzung der Zuständigkeit der VergabekammernAbschnitt 2 — Verfahren vor der Vergabekammer
§ 160 — Einleitung, Antrag§ 161 — Form, Inhalt§ 162 — Verfahrensbeteiligte, Beiladung§ 163 — Untersuchungsgrundsatz§ 164 — Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen§ 165 — Akteneinsicht§ 166 — Mündliche Verhandlung§ 167 — Beschleunigung§ 168 — Entscheidung der Vergabekammer§ 169 — Aussetzung des Vergabeverfahrens§ 170 — Ausschluss von abweichendem LandesrechtAbschnitt 3 — Sofortige Beschwerde
§ 171 — Zulässigkeit, Zuständigkeit§ 172 — Frist, Form, Inhalt§ 173 — Wirkung§ 174 — Beteiligte am Beschwerdeverfahren§ 175 — Verfahrensvorschriften§ 176 — Vorabentscheidung über den Zuschlag§ 177 — (weggefallen)§ 178 — Beschwerdeentscheidung§ 179 — Bindungswirkung und Vorlagepflicht§ 180 — Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch§ 181 — Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens§ 182 — Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer§ 183 — Korrekturmechanismus der Kommission§ 184 — Unterrichtungspflichten der NachprüfungsinstanzenTeil 5 — Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3
§ 185 — Unternehmen der öffentlichen Hand, GeltungsbereichTeil 6 — Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 186 — Anwendungsbestimmung zu § 47k§ 186a — Fusionskontrolle im Krankenhausbereich§ 187 — Übergangs- und Schlussbestimmungen