Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen › Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 3 Vergabe von öffentlichen Aufträgen in besonderen Bereichen und von Konzessionen › Unterabschnitt 3 Vergabe von Konzessionen

§ 148 Anwendungsbereich · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von Konzessionen durch Konzessionsgeber.

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