§ 98 Auftraggeber · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99, Sektorenauftraggeber im Sinne des § 100 und Konzessionsgeber im Sinne des § 101.
Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen › Kapitel 1 Vergabeverfahren › Abschnitt 1 Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich