Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendung · Verordnung (EU) 2023/1066 der Kommission vom 1. Juni 2023 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (Text von Bedeutung für den EWR) (Horizontale-GVO-FuE)

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

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