Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens › Zweiter Abschnitt Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats

§ 112 Kündigungssperre · Insolvenzordnung (InsO)

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
  1. 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
  2. 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.

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