InsO | Insolvenzordnung

411 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Ziele des Insolvenzverfahrens§ 2 — Amtsgericht als Insolvenzgericht§ 3 — Örtliche Zuständigkeit§ 3a — Gruppen-Gerichtsstand§ 3b — Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands§ 3c — Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren§ 3d — Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand§ 3e — Unternehmensgruppe§ 4 — Anwendbarkeit der Zivilprozeßordnung§ 4a — Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens§ 4b — Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge§ 4c — Aufhebung der Stundung§ 4d — Rechtsmittel§ 5 — Verfahrensgrundsätze§ 6 — Sofortige Beschwerde§ 7 — (weggefallen)§ 8 — Zustellungen§ 9 — Öffentliche Bekanntmachung§ 10 — Anhörung des Schuldners§ 10a — Vorgespräch

Zweiter Teil — Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte

Erster Abschnitt — Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren

§ 11 — Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens§ 12 — Juristische Personen des öffentlichen Rechts§ 13 — Eröffnungsantrag§ 13a — Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands§ 14 — Antrag eines Gläubigers§ 15 — Antragsrecht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften§ 15a — Antragspflicht bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften§ 15b — Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung§ 16 — Eröffnungsgrund§ 17 — Zahlungsunfähigkeit§ 18 — Drohende Zahlungsunfähigkeit§ 19 — Überschuldung§ 20 — Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren. Hinweis auf Restschuldbefreiung§ 21 — Anordnung vorläufiger Maßnahmen§ 22 — Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters§ 22a — Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses§ 23 — Bekanntmachung der Verfügungsbeschränkungen§ 24 — Wirkungen der Verfügungsbeschränkungen§ 25 — Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen§ 26 — Abweisung mangels Masse§ 26a — Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters§ 27 — Eröffnungsbeschluß§ 28 — Aufforderungen an die Gläubiger und die Schuldner§ 29 — Terminbestimmungen§ 30 — Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses§ 31 — Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister§ 32 — Grundbuch§ 33 — Register für Schiffe und Luftfahrzeuge§ 34 — Rechtsmittel

Zweiter Abschnitt — Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger

§ 35 — Begriff der Insolvenzmasse§ 36 — Unpfändbare Gegenstände§ 37 — Gesamtgut bei Gütergemeinschaft§ 38 — Begriff der Insolvenzgläubiger§ 39 — Nachrangige Insolvenzgläubiger§ 40 — Unterhaltsansprüche§ 41 — Nicht fällige Forderungen§ 42 — Auflösend bedingte Forderungen§ 43 — Haftung mehrerer Personen§ 44 — Rechte der Gesamtschuldner und Bürgen§ 44a — Gesicherte Darlehen§ 45 — Umrechnung von Forderungen§ 46 — Wiederkehrende Leistungen§ 47 — Aussonderung§ 48 — Ersatzaussonderung§ 49 — Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen§ 50 — Abgesonderte Befriedigung der Pfandgläubiger§ 51 — Sonstige Absonderungsberechtigte§ 52 — Ausfall der Absonderungsberechtigten§ 53 — Massegläubiger§ 54 — Kosten des Insolvenzverfahrens§ 55 — Sonstige Masseverbindlichkeiten

Dritter Abschnitt Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger

§ 56 — Bestellung des Insolvenzverwalters§ 56a — Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung§ 56b — Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe§ 57 — Wahl eines anderen Insolvenzverwalters§ 58 — Aufsicht des Insolvenzgerichts§ 59 — Entlassung des Insolvenzverwalters§ 60 — Haftung des Insolvenzverwalters§ 61 — Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten§ 62 — Verjährung§ 63 — Vergütung des Insolvenzverwalters§ 64 — Festsetzung durch das Gericht§ 65 — Verordnungsermächtigung§ 66 — Rechnungslegung§ 67 — Einsetzung des Gläubigerausschusses§ 68 — Wahl anderer Mitglieder§ 69 — Aufgaben des Gläubigerausschusses§ 70 — Entlassung§ 71 — Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses§ 72 — Beschlüsse des Gläubigerausschusses§ 73 — Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses§ 74 — Einberufung der Gläubigerversammlung§ 75 — Antrag auf Einberufung§ 76 — Beschlüsse der Gläubigerversammlung§ 77 — Feststellung des Stimmrechts§ 78 — Aufhebung eines Beschlusses der Gläubigerversammlung§ 79 — Unterrichtung der Gläubigerversammlung

Dritter Teil — Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Erster Abschnitt — Allgemeine Wirkungen

§ 80 — Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts§ 81 — Verfügungen des Schuldners§ 82 — Leistungen an den Schuldner§ 83 — Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft§ 84 — Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder Gemeinschaft§ 85 — Aufnahme von Aktivprozessen§ 86 — Aufnahme bestimmter Passivprozesse§ 87 — Forderungen der Insolvenzgläubiger§ 88 — Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung§ 89 — Vollstreckungsverbot§ 90 — Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten§ 91 — Ausschluß sonstigen Rechtserwerbs§ 92 — Gesamtschaden§ 93 — Persönliche Haftung der Gesellschafter§ 94 — Erhaltung einer Aufrechnungslage§ 95 — Eintritt der Aufrechnungslage im Verfahren§ 96 — Unzulässigkeit der Aufrechnung§ 97 — Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners§ 98 — Durchsetzung der Pflichten des Schuldners§ 99 — Postsperre§ 100 — Unterhalt aus der Insolvenzmasse§ 101 — Organschaftliche Vertreter. Angestellte§ 102 — Einschränkung eines Grundrechts

Zweiter Abschnitt — Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats

§ 103 — Wahlrecht des Insolvenzverwalters§ 104 — Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting§ 105 — Teilbare Leistungen§ 106 — Vormerkung§ 107 — Eigentumsvorbehalt§ 108 — Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse§ 109 — Schuldner als Mieter oder Pächter§ 110 — Schuldner als Vermieter oder Verpächter§ 111 — Veräußerung des Miet- oder Pachtobjekts§ 112 — Kündigungssperre§ 113 — Kündigung eines Dienstverhältnisses§ 114 — (weggefallen)§ 115 — Erlöschen von Aufträgen§ 116 — Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen§ 117 — Erlöschen von Vollmachten§ 118 — Auflösung von Gesellschaften§ 119 — Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen§ 120 — Kündigung von Betriebsvereinbarungen§ 121 — Betriebsänderungen und Vermittlungsverfahren§ 122 — Gerichtliche Zustimmung zur Durchführung einer Betriebsänderung§ 123 — Umfang des Sozialplans§ 124 — Sozialplan vor Verfahrenseröffnung§ 125 — Interessenausgleich und Kündigungsschutz§ 126 — Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz§ 127 — Klage des Arbeitnehmers§ 128 — Betriebsveräußerung

Dritter Abschnitt — Insolvenzanfechtung

§ 129 — Grundsatz§ 130 — Kongruente Deckung§ 131 — Inkongruente Deckung§ 132 — Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen§ 133 — Vorsätzliche Benachteiligung§ 134 — Unentgeltliche Leistung§ 135 — Gesellschafterdarlehen§ 136 — Stille Gesellschaft§ 137 — Wechsel- und Scheckzahlungen§ 138 — Nahestehende Personen§ 139 — Berechnung der Fristen vor dem Eröffnungsantrag§ 140 — Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung§ 141 — Vollstreckbarer Titel§ 142 — Bargeschäft§ 143 — Rechtsfolgen§ 144 — Ansprüche des Anfechtungsgegners§ 145 — Anfechtung gegen Rechtsnachfolger§ 146 — Verjährung des Anfechtungsanspruchs§ 147 — Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung

Vierter Teil — Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse

Erster Abschnitt — Sicherung der Insolvenzmasse

§ 148 — Übernahme der Insolvenzmasse§ 149 — Wertgegenstände§ 150 — Siegelung§ 151 — Verzeichnis der Massegegenstände§ 152 — Gläubigerverzeichnis§ 153 — Vermögensübersicht§ 154 — Niederlegung in der Geschäftsstelle§ 155 — Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung

Zweiter Abschnitt — Entscheidung über die Verwertung

§ 156 — Berichtstermin§ 157 — Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens§ 158 — Maßnahmen vor der Entscheidung§ 159 — Verwertung der Insolvenzmasse§ 160 — Besonders bedeutsame Rechtshandlungen§ 161 — Vorläufige Untersagung der Rechtshandlung§ 162 — Betriebsveräußerung an besonders Interessierte§ 163 — Betriebsveräußerung unter Wert§ 164 — Wirksamkeit der Handlung

Dritter Abschnitt — Gegenstände mit Absonderungsrechten

§ 165 — Verwertung unbeweglicher Gegenstände§ 166 — Verwertung beweglicher Gegenstände§ 167 — Unterrichtung des Gläubigers§ 168 — Mitteilung der Veräußerungsabsicht§ 169 — Schutz des Gläubigers vor einer Verzögerung der Verwertung§ 170 — Verteilung des Erlöses§ 171 — Berechnung des Kostenbeitrags§ 172 — Sonstige Verwendung beweglicher Sachen§ 173 — Verwertung durch den Gläubiger

Fünfter Teil — Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens

Erster Abschnitt — Feststellung der Forderungen

§ 174 — Anmeldung der Forderungen§ 175 — Tabelle§ 176 — Verlauf des Prüfungstermins§ 177 — Nachträgliche Anmeldungen§ 178 — Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung§ 179 — Streitige Forderungen§ 180 — Zuständigkeit für die Feststellung§ 181 — Umfang der Feststellung§ 182 — Streitwert§ 183 — Wirkung der Entscheidung§ 184 — Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners§ 185 — Besondere Zuständigkeiten§ 186 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Zweiter Abschnitt — Verteilung

§ 187 — Befriedigung der Insolvenzgläubiger§ 188 — Verteilungsverzeichnis§ 189 — Berücksichtigung bestrittener Forderungen§ 190 — Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger§ 191 — Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen§ 192 — Nachträgliche Berücksichtigung§ 193 — Änderung des Verteilungsverzeichnisses§ 194 — Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis§ 195 — Festsetzung des Bruchteils§ 196 — Schlußverteilung§ 197 — Schlußtermin§ 198 — Hinterlegung zurückbehaltener Beträge§ 199 — Überschuß bei der Schlußverteilung§ 200 — Aufhebung des Insolvenzverfahrens§ 201 — Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung§ 202 — Zuständigkeit bei der Vollstreckung§ 203 — Anordnung der Nachtragsverteilung§ 204 — Rechtsmittel§ 205 — Vollzug der Nachtragsverteilung§ 206 — Ausschluß von Massegläubigern

Dritter Abschnitt — Einstellung des Verfahrens

§ 207 — Einstellung mangels Masse§ 208 — Anzeige der Masseunzulänglichkeit§ 209 — Befriedigung der Massegläubiger§ 210 — Vollstreckungsverbot§ 210a — Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit§ 211 — Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit§ 212 — Einstellung wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds§ 213 — Einstellung mit Zustimmung der Gläubiger§ 214 — Verfahren bei der Einstellung§ 215 — Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung§ 216 — Rechtsmittel

Sechster Teil — Insolvenzplan

Erster Abschnitt — Aufstellung des Plans

§ 217 — Grundsatz§ 218 — Vorlage des Insolvenzplans§ 219 — Gliederung des Plans§ 220 — Darstellender Teil§ 221 — Gestaltender Teil§ 222 — Bildung von Gruppen§ 223 — Rechte der Absonderungsberechtigten§ 223a — Gruppeninterne Drittsicherheiten§ 224 — Rechte der Insolvenzgläubiger§ 225 — Rechte der nachrangigen Insolvenzgläubiger§ 225a — Rechte der Anteilsinhaber§ 226 — Gleichbehandlung der Beteiligten§ 227 — Haftung des Schuldners§ 228 — Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse§ 229 — Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan§ 230 — Weitere Anlagen§ 231 — Zurückweisung des Plans§ 232 — Stellungnahmen zum Plan§ 233 — Aussetzung von Verwertung und Verteilung§ 234 — Niederlegung des Plans

Zweiter Abschnitt — Annahme und Bestätigung des Plans

§ 235 — Erörterungs- und Abstimmungstermin§ 236 — Verbindung mit dem Prüfungstermin§ 237 — Stimmrecht der Insolvenzgläubiger§ 238 — Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger§ 238a — Stimmrecht der Anteilsinhaber§ 238b — Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten§ 239 — Stimmliste§ 240 — Änderung des Plans§ 241 — Gesonderter Abstimmungstermin§ 242 — Schriftliche Abstimmung§ 243 — Abstimmung in Gruppen§ 244 — Erforderliche Mehrheiten§ 245 — Obstruktionsverbot§ 245a — Schlechterstellung bei natürlichen Personen§ 246 — Zustimmung nachrangiger Insolvenzgläubiger§ 246a — Zustimmung der Anteilsinhaber§ 247 — Zustimmung des Schuldners§ 248 — Gerichtliche Bestätigung§ 248a — Gerichtliche Bestätigung einer Planberichtigung§ 249 — Bedingter Plan§ 250 — Verstoß gegen Verfahrensvorschriften§ 251 — Minderheitenschutz§ 252 — Bekanntgabe der Entscheidung§ 253 — Rechtsmittel

Dritter Abschnitt — Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung

§ 254 — Allgemeine Wirkungen des Plans§ 254a — Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans§ 254b — Wirkung für alle Beteiligten§ 255 — Wiederauflebensklausel§ 256 — Streitige Forderungen. Ausfallforderungen§ 257 — Vollstreckung aus dem Plan§ 258 — Aufhebung des Insolvenzverfahrens§ 259 — Wirkungen der Aufhebung§ 259a — Vollstreckungsschutz§ 259b — Besondere Verjährungsfrist§ 260 — Überwachung der Planerfüllung§ 261 — Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters§ 262 — Anzeigepflicht des Insolvenzverwalters§ 263 — Zustimmungsbedürftige Geschäfte§ 264 — Kreditrahmen§ 265 — Nachrang von Neugläubigern§ 266 — Berücksichtigung des Nachrangs§ 267 — Bekanntmachung der Überwachung§ 268 — Aufhebung der Überwachung§ 269 — Kosten der Überwachung

Siebter Teil — Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören

Erster Abschnitt — Allgemeine Bestimmungen

§ 269a — Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter§ 269b — Zusammenarbeit der Gerichte§ 269c — Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt — Koordinationsverfahren

§ 269d — Koordinationsgericht§ 269e — Verfahrenskoordinator§ 269f — Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenskoordinators§ 269g — Vergütung des Verfahrenskoordinators§ 269h — Koordinationsplan§ 269i — Abweichungen vom Koordinationsplan

Achter Teil — Eigenverwaltung

§ 270 — Grundsatz§ 270a — Antrag; Eigenverwaltungsplanung§ 270b — Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung§ 270c — Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren§ 270d — Vorbereitung einer Sanierung; Schutzschirm§ 270e — Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung§ 270f — Anordnung der Eigenverwaltung§ 270g — Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern§ 271 — Nachträgliche Anordnung§ 272 — Aufhebung der Anordnung§ 273 — Öffentliche Bekanntmachung§ 274 — Rechtsstellung des Sachwalters§ 275 — Mitwirkung des Sachwalters§ 276 — Mitwirkung des Gläubigerausschusses§ 276a — Mitwirkung der Überwachungsorgane§ 277 — Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit§ 278 — Mittel zur Lebensführung des Schuldners§ 279 — Gegenseitige Verträge§ 280 — Haftung. Insolvenzanfechtung§ 281 — Unterrichtung der Gläubiger§ 282 — Verwertung von Sicherungsgut§ 283 — Befriedigung der Insolvenzgläubiger§ 284 — Insolvenzplan§ 285 — Masseunzulänglichkeit

Neunter Teil — Restschuldbefreiung

§ 286 — Grundsatz§ 287 — Antrag des Schuldners§ 287a — Entscheidung des Insolvenzgerichts§ 287b — Erwerbsobliegenheit des Schuldners§ 288 — Bestimmung des Treuhänders§ 289 — Einstellung des Insolvenzverfahrens§ 290 — Versagung der Restschuldbefreiung§ 291 — (weggefallen)§ 292 — Rechtsstellung des Treuhänders§ 293 — Vergütung des Treuhänders§ 294 — Gleichbehandlung der Gläubiger§ 295 — Obliegenheiten des Schuldners§ 295a — Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit§ 296 — Verstoß gegen Obliegenheiten§ 297 — Insolvenzstraftaten§ 297a — Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe§ 298 — Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders§ 299 — Vorzeitige Beendigung§ 300 — Entscheidung über die Restschuldbefreiung§ 300a — Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren§ 301 — Wirkung der Restschuldbefreiung§ 302 — Ausgenommene Forderungen§ 303 — Widerruf der Restschuldbefreiung§ 303a — Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Zehnter Teil — Verbraucherinsolvenzverfahren

§ 304 — Grundsatz§ 305 — Eröffnungsantrag des Schuldners§ 305a — Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung§ 306 — Ruhen des Verfahrens§ 307 — Zustellung an die Gläubiger§ 308 — Annahme des Schuldenbereinigungsplans§ 309 — Ersetzung der Zustimmung§ 310 — Kosten§ 311 — Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag§ 312 — (weggefallen)

Elfter Teil — Besondere Arten des Insolvenzverfahrens

Erster Abschnitt — Nachlaßinsolvenzverfahren

§ 315 — Örtliche Zuständigkeit§ 316 — Zulässigkeit der Eröffnung§ 317 — Antragsberechtigte§ 318 — Antragsrecht beim Gesamtgut§ 319 — Antragsfrist§ 320 — Eröffnungsgründe§ 321 — Zwangsvollstreckung nach Erbfall§ 322 — Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben§ 323 — Aufwendungen des Erben§ 324 — Masseverbindlichkeiten§ 325 — Nachlaßverbindlichkeiten§ 326 — Ansprüche des Erben§ 327 — Nachrangige Verbindlichkeiten§ 328 — Zurückgewährte Gegenstände§ 329 — Nacherbfolge§ 330 — Erbschaftskauf§ 331 — Gleichzeitige Insolvenz des Erben

Zweiter Abschnitt — Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft

§ 332 — Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren

Dritter Abschnitt — Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft

§ 333 — Antragsrecht. Eröffnungsgründe§ 334 — Persönliche Haftung der Ehegatten

Zwölfter Teil — Internationales Insolvenzrecht

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 335 — Grundsatz§ 336 — Vertrag über einen unbeweglichen Gegenstand§ 337 — Arbeitsverhältnis§ 338 — Aufrechnung§ 339 — Insolvenzanfechtung§ 340 — Organisierte Märkte. Pensionsgeschäfte§ 341 — Ausübung von Gläubigerrechten§ 342 — Herausgabepflicht. Anrechnung

Zweiter Abschnitt — Ausländisches Insolvenzverfahren

§ 343 — Anerkennung§ 344 — Sicherungsmaßnahmen§ 345 — Öffentliche Bekanntmachung§ 346 — Grundbuch§ 347 — Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts§ 348 — Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte§ 349 — Verfügungen über unbewegliche Gegenstände§ 350 — Leistung an den Schuldner§ 351 — Dingliche Rechte§ 352 — Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits§ 353 — Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen

Dritter Abschnitt — Partikularverfahren über das Inlandsvermögen

§ 354 — Voraussetzungen des Partikularverfahrens§ 355 — Restschuldbefreiung. Insolvenzplan§ 356 — Sekundärinsolvenzverfahren§ 357 — Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter§ 358 — Überschuss bei der Schlussverteilung

Dreizehnter Teil — Inkrafttreten

§ 359 — Verweisung auf das Einführungsgesetz