§ 119 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen · Insolvenzordnung (InsO)
Vereinbarungen, durch die im voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens › Zweiter Abschnitt Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats